Beschlussvorlage - 04/SVV/0878

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2003 der ehemaligen amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Fahrland Uetz-Paaren. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003 wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:

 

im Verwaltungshaushalt

mit Einnahmen von                                  301.470,48 EUR

mit Ausgaben von                                    301.470,48 EUR

 

im Vermögenshaushalt

mit Einnahmen von                                     64.288,01 EUR

mit Ausgaben von                                       64.288,01 EUR

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2003 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
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Erläuterung

 

 

Begründung:

vorbehaltlich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung am 16.11.2004

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen. Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2003 kursorisch geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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