Beschlussvorlage - 04/SVV/0882
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Jahresrechnung 2003 der ehemaligen amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Fahrland Groß Glienicke - Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der
Jahresrechnung 2003 der ehemaligen amtsangehörigen Gemeinde des Amtes
Fahrland Groß Glienicke. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003
wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im
Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von
4.429.747,43 EUR
mit Ausgaben von
4.429.747,43 EUR
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von
648.107,62 EUR
mit Ausgaben von
648.107,62 EUR
- Dem Oberbürgermeister wird gem.
§ 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2003 uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
vorbehaltlich der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung am 16.11.2004
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme
der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen.
Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung
vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom
Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2003
kursorisch geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.