Beschlussvorlage - 04/SVV/0892

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

 

In ihrer Sitzung vom 29.09.2004 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 in der Weise zu ändern, dass Jagdgebrauchs- und Rettungshunde von der Hundesteuer befreit sind.

 

Der Beschluss wird mit der hier vorgelegten Ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt. Der § 4 Absatz 3 der Hundesteuersatzung wird um die Buchstaben c) und d), welche die Befreiung von der Hundsteuer für die vorgenannten Hunde regelt, erweitert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Da gegenwärtig nicht bekannt ist, wie viele Hunde als Jagdgebrauchs- bzw. Rettungshunde gehalten werden, sind die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar. Lediglich für Jagdgebrauchshunde wird angenommen, dass ca. 30 Steuerbefreiungen zu gewähren sind. Damit verbunden wäre eine jährliche Mindereinnahme von mindestens 2.520 EUR, sofern diese 30 Hunde bisher als Ersthund besteuert waren.

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