Beschlussvorlage - 04/SVV/0892
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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Erläuterung
Begründung:
In ihrer Sitzung vom 29.09.2004 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 in der Weise zu
ändern, dass Jagdgebrauchs- und Rettungshunde von der Hundesteuer befreit sind.
Der Beschluss wird mit der hier vorgelegten
Ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
umgesetzt. Der § 4 Absatz 3 der Hundesteuersatzung wird um die Buchstaben c)
und d), welche die Befreiung von der Hundsteuer für die vorgenannten Hunde
regelt, erweitert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Da gegenwärtig nicht bekannt ist,
wie viele Hunde als Jagdgebrauchs- bzw. Rettungshunde gehalten werden, sind die
finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar. Lediglich für Jagdgebrauchshunde
wird angenommen, dass ca. 30 Steuerbefreiungen zu gewähren sind. Damit
verbunden wäre eine jährliche Mindereinnahme von mindestens 2.520 EUR, sofern
diese 30 Hunde bisher als Ersthund besteuert waren.