Beschlussvorlage - 04/SVV/0902
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Aufgabe "Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung" ab 01.01.2005 durch die Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Weiterführung der Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.01.2005
vorerst befristet bis zum 30.06.2005
2. Weiterbeschäftigung des derzeit beschäftigten Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur, 0,2 MA) bis zum 30.06.2005
3. Weiterführung der bestehenden
ABM-Verträge bis Ablauf dieser ABM
sowie Neubeantragung der
ABM beim Arbeitsamt.
4.
Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger.
Erläuterung
Begründung:
Auf der 62. öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01.
April 2003 durch die Stadt übernommen wird und alle erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten sind, damit diese Arbeit
einem freien Träger übertragen werden kann.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens und der Verkauf des Hauses an einen potentiellen Käufer, mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung dieser Aufgabe abgeschlossen werden können.
Das Haus ist – vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt gemäß den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag - an die Fa. Semmelhaack verkauft worden. Mit der Fa. Semmelhaack besteht Konsens darin, dass ca. 355 m² für die Integrationsarbeit angemietet werden und diese Aufgabe im Haus der Begegnung mindestens 15 Jahre weitergeführt wird.
Da die vorgesehene Übertragung der Aufgabe „Förderung der
Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ an einen anderen Träger an
bestimmte Verfahrensvorschriften und Rahmenbedingungen der Vergabeordnung
gebunden ist, ist eine kurzfristige Übertragung ab 1.1.05 nicht möglich, so
dass die Stadt diese Aufgabe bis voraussichtlich 30.06.05 weiter führen muss,
bis alle notwendigen Voraussetzungen für die Übertragung getroffen sind.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zur Sicherung der Arbeit „Förderung der Integration
Behinderter im Haus der Begegnung“ sind vorbehaltlich der Bestätigung und
Genehmigung des Haushalts 2005 Mittel in einer Gesamthöhe von 132.400,00 EUR
eingeplant.
Davon entfallen auf
Personalkosten
HHST
43301.40004 94.400,00
EUR
Geschäftsbedarf HHST
43301.65000 8.000,00 EUR
Der weiterhin erforderliche Sachkostenzuschuss wird durch
eine Deckung im Fachbereich 31, nämlich aus HHST 42200.79202 und HHST 42300.79107 mit jeweils 15.000,00 EUR
sichergestellt.
Bei der beabsichtigten Anmietung von Räumen im Haus der
Begegnung hat die zukünftige Eigentümerin und Vermieterin – die Fa. Semmelhaack
– einen Mietzins von 4,00 EUR/ m² (netto) zugesichert. Da ca. 355 m² angemietet
werden sollen, fallen für das 1. Halbjahr Mietkosten in Höhe von 8.520,00 EUR
(netto) an.
Nach gegenwärtigen Erfahrungswerten entstehen pro m² Betriebskosten in Höhe ca. 1,42 EUR/ Monat. Für das 1. Halbjahr 05 würden somit zusätzliche Kosten von ca. 3.024,60 EUR dazu kommen. Die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 11.544,60 EUR wird über die eingeplanten Mittel der HHST 43301.54000 vorgenommen.
Die Deckung der notwendigen Kosten für den Geschäftsbedarf und der Personalkosten für das 1. Halbjahr 05 erfolgt anteilig aus den HHST 43301.65000 und 433301.40004.