Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Innerhalb der mit Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes Potsdam festgelegten Grenzen der Parkraumbewirtschaftung werden die unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen (Bewohnerparken, reines Gebührenparken, Mischparken) den aktuellen Bedingungen angepasst. Diese Anpassung umfasst im Wesentlichen 3 Schwerpunkte:

1.      Klarere Regelungen und stärkere Berücksichtigung der Bewohnerinteressen in der engeren Innenstadt

2.      Stärkerer Schutz der Bewohnerinteressen in den innenstadtnahen Wohnbereichen durch

Erweiterung des Bewohnerparkens in diesen Bereichen

3.      Bewirtschaftung und Bewohnerschutz im Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofes

4.      Angleichung der Bewirtschaftungszeiten.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll noch im 3. Quartal 2004 begonnen werden.

 

 

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Erläuterung

Anlage zur Mitteilungsvorlage „Parkraumbewirtschaftung Potsdamer Innenstadt“

 

 

Die fortschreitende Sanierung sowie die bevorstehende Eröffnung des Kaufhauses hat bzw. wird den Parkdruck auf die Potsdamer Innenstadt weiter erhöhen. Dem Rechnung tragend wurde bereits in den zurückliegenden Jahren eine flächendeckende Bewirtschaftung in der Innenstadt vorgenommen. Die daraus resultierende Belastung angrenzender Wohnbereiche durch Lang- und Kurzparker erfordert eine Überarbeitung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die bestehenden und geplanten Bewirtschaftungsabschnitte sind auf den beiliegenden Lageplänen dargestellt. Die rot nummerierten Gebiete haben bei der Umsetzung eine besondere Priorität.

 

Mit der Umsetzung werden die nachfolgend beschriebenen Ziele verfolgt:

 

1.      Klarere Regelungen in der Kern-Innenstadt

 

Nach Eröffnung des Parkhauses Hegelallee stehen den Besuchern, Beschäftigten und Kunden der Innenstadt ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Damit besteht die Möglichkeit den Bewohnern der Kern-Innenstadt (zwischen Charlottenstraße und Hegelallee) u.a. als Ausgleich der Stellplatzeinschränkungen durch den Lieferverkehr des neuen Kaufhauses mehr Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Dieses wird durch Aufhebung des Mischparkens zu Gunsten von Bewohnerparken in der Gutenbergstraße und Hermann-Elfleinstraße erreicht. Gleichzeitig wird durch Beibehaltung von Gebührenparken in der Dortustraße und Mischparken in der Lindenstraße den Interessen der Innenstadthändler entsprochen.

 

Das Mischparken hat nicht die gewünschten Effekte erzielt, da ein sehr großer Teil der Stellplätze auch tagsüber durch Anwohner und Gewerbetreibende mit Anwohnerlizenz „blockiert“ sind. Das zeigen auch deutlich die geringen Einnahmen an den dort befindlichen Parkscheinautomaten. Deshalb wird diese Parkform nur eingeschränkt in ausgewählten Straßenabschnitten der Innenstadt (Lindenstr., Am Bassin, Am Alten Markt, südliche Nauener Vorstadt) angewandt werden.

 

2.      Stärkerer Schutz der Bewohnerinteressen in den innenstadtnahen Wohnbereichen

 

In den letzten Jahren haben sich die Parkprobleme für Anwohner in den innenstadtnahen Gebieten überwiegend durch Beschäftigte der Innenstadt verschlechtert. Zum Schutz der Bewohnerinteressen sind daher in diesen Bereichen schrittweise Erweiterungen des Bewohnerparkens vorgesehen. Das betrifft vordringlich die Gebiete 130 (die Quartiere nördlich der Hegelallee), 150 (Bereich um den Neuen Markt), 170 (südliche Lindenstraße), 240 (südöstliche Innenstadt zwischen Burgstraße und Holzmarktstraße) sowie 270 (östliche Gutenbergstraße und Leiblstraße).

 

3.      Bewirtschaftung und Bewohnerschutz im Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofes

 

Im Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofes werden verstärkt die umliegenden Straßen für P+R genutzt, weil die in Bahnhofsnähe gelegenen Stellplätze alle bewirtschaftet, d.h. kostenpflichtig sind. Es liegen in der Verwaltung auch Beschwerden von Bewohnern der angrenzenden Straßen vor, die kaum noch Stellplätze für ihre Fahrzeuge finden. Die zentrale Lage des Potsdamer Hauptbahnhofes und der theoretisch enorm hohe Parkbedarf durch P+R nach Berlin lässt dort ein kostenloses P+R-Angebot nicht zu. Die Ausweitung der Bewirtschaftung bzw. Kurzparkregelung führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Kapazitäten und wird gleichzeitig den Bewohnerinteressen (insbesondere in der Heinrich-Mann-Allee) gerecht.

 

  1. Angleichung der Bewirtschaftungszeiten

 

Eine Vereinfachung wird bei der Beschilderung insbesondere der Mischparkbereiche vorgenommen. Die derzeitige unzulässige Ausweisung mit 5 übereinander angebrachten Zeichen wird gegen 2 Zeichen ausgetauscht. Dies ist aber nur durch eine Angleichung der Bewirtschaftungszeiten bei Gebühren-, Misch- und Anwohnerparken möglich. Daher wurde eine Bewirtschaftungszeit sowohl für Anwohner-, Misch- und Gebührenparken auf einheitlich werktags 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags 8.00 bis 16.00 Uhr festgelegt. Das bedeutet, das außerhalb dieser Zeiten alle Stellplätze für Bewohner und Besucher frei zur Verfügung stehen. Diese Veränderung wird als für Bewohner unschädlich eingeschätzt, da abends und nachts in der Regel ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Ausnahmen von dieser Regelung bilden das Holländische Viertel, dort bleibt die derzeitige Regelung des ganztägigen (24 h) Anwohnerparkens erhalten, die Gutenbergstraße Höhe Bassinplatz und die Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee.

 

Die Einführung der „Brötchentaste“ wurde aus Gründen hoher Einnahmerückgänge bei den Parkgebühren nicht vorgenommen.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf 2005 sind für die Umsetzung des Innenstadtparkkonzeptes 100.000 EUR eingestellt.

 

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Anlagen

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