Anfrage - 04/SVV/0911
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Humboldtbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Bretz, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
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01.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie
ist der aktuelle Sachstand für die Vorbereitung der Sanierung der
Humboldtbrücke, insbesondere die Berücksichtigung von ästhetischen Aspekten?
Antwort:
Die Sanierung der Humboldtbrücke beschränkt sich auf Veränderung des Regelquerschnittes mit Anpassung der Brückenkappen, Geländer und Teilen der Widerlager sowie Beleuchtungseinrichtungen. Das Hauptragwerk bleibt erhalten bzw. wird durch Beschichtungen geschützt. Bei der erfolgten europaweiten Ausschreibung zur Objekt- und Tragwerksplanung, die auch im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin/Mecklenburg-Vorpommern Nr. 47 vom 15.11.04 Seite 15, erschien, wird unter II.1.6. wegen der innerstädtischen Lage der Bauwerke die Mitarbeit eines Architekten gem. § 61 HOAI empfohlen.
Bei der Beurteilung der auszuwählenden Ingenieurbüros wird
diese Frage wesentlich sein und Einfluss auf die Entscheidung haben. Das
Auswahlgremium mit der Vorsitzenden Frau Dr. Elke v. Kuick-Frenz hat die
Entscheidungskompetenz, das hierfür am besten geeignete Ingenieurbüro
auszuwählen.
Die ingenieurtechnische Beauftragung muss im Februar 2005
erfolgen, um den Baubeginn des ersten Bauabschnittes für den Brücken, Straßen-
und Straßenbahnbau ab Januar 2006
zu ermöglichen. Das vorher durchzuführende Genehmigungsverfahren muss
auf der Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen. Da die Ausführungsplanung für
den Brückenbau Leistungsbestandteil der Bauausschreibung ist, sind alle
ausschreibungspflichtigen Details und architektonischen Belange ausführlich
auszuarbeiten, damit sie vertragswirksam werden können. Bereits eingegangene
Vorschläge zur ästhetischen Neugestaltung werden beachtet und in wesentlichen
Teilen in das Pflichtenheft des Planungsbüros eingebracht.
Über erste Ergebnisse kann im April/Mai 2005 berichtet werden. Bis zur gestalterischen Endlösung als Bestandteil der Ausschreibungsunterlage im November/Dezember 2005 ist eine Einflussnahme möglich.
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