Anfrage - 04/SVV/0911

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand für die Vorbereitung der Sanierung der Humboldtbrücke, insbesondere die Berücksichtigung von ästhetischen Aspekten?

 

 

Antwort:

 

Die Sanierung der Humboldtbrücke beschränkt sich auf Veränderung des Regelquerschnittes mit Anpassung der Brückenkappen, Geländer und Teilen der Widerlager sowie Beleuchtungseinrichtungen. Das Hauptragwerk bleibt erhalten bzw. wird durch Beschichtungen geschützt. Bei der erfolgten europaweiten Ausschreibung zur Objekt- und Tragwerksplanung, die auch im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin/Mecklenburg-Vorpommern Nr. 47 vom 15.11.04 Seite 15, erschien, wird unter II.1.6. wegen der innerstädtischen Lage der Bauwerke die Mitarbeit eines Architekten gem. § 61 HOAI empfohlen.

Bei der Beurteilung der auszuwählenden Ingenieurbüros wird diese Frage wesentlich sein und Einfluss auf die Entscheidung haben. Das Auswahlgremium mit der Vorsitzenden Frau Dr. Elke v. Kuick-Frenz hat die Entscheidungskompetenz, das hierfür am besten geeignete Ingenieurbüro auszuwählen.

Die ingenieurtechnische Beauftragung muss im Februar 2005 erfolgen, um den Baubeginn des ersten Bauabschnittes für den Brücken, Straßen- und Straßenbahnbau ab Januar 2006  zu ermöglichen. Das vorher durchzuführende Genehmigungsverfahren muss auf der Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen. Da die Ausführungsplanung für den Brückenbau Leistungsbestandteil der Bauausschreibung ist, sind alle ausschreibungspflichtigen Details und architektonischen Belange ausführlich auszuarbeiten, damit sie vertragswirksam werden können. Bereits eingegangene Vorschläge zur ästhetischen Neugestaltung werden beachtet und in wesentlichen Teilen in das Pflichtenheft des Planungsbüros eingebracht.

Über erste Ergebnisse kann im April/Mai 2005 berichtet werden. Bis zur gestalterischen Endlösung als Bestandteil der Ausschreibungsunterlage im November/Dezember 2005 ist eine Einflussnahme möglich.

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Erläuterung

 

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