Anfrage - 04/SVV/0907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wiederholt wenden sich straffällige Jugendliche des Ortsteiles Marquardt mit einer amtsgerichtlichen Auflage zur Ableistung eines sozialen Hilfsdienstes an den Ortsbeirat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Ist der Ortsbeirat befugt oder verpflichtet, die Durchführung des sozialen Hilfsdienstes straffälliger Jugendlicher zu gewährleisten, zu kontrollieren und dem Amtsgericht zu bestätigen?

 

 

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Erläuterung

 

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