Anfrage - 04/SVV/0908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bis Mitte der 90er Jahre wurde der Große Heineberg an der B 273 zwischen Bornim und Marquardt mit Bauschutt hoch aufgeschüttet. Nach Abschluss der Aufschüttung sollte bereits zur BUGA 2001 ein Aussichtspunkt errichtet werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie weit sind die Pläne zur Errichtung eines Aussichtspunktes auf dem Großen Heineberg?

 

 

Antwort:

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ist der Standort Deponie Heineberg im Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam als Fläche für Wald ausgewiesen, die renaturiert werden soll. Damit sind gewerbliche Nutzungen, gleich welcher Art (Aussichtsplattform) ausgeschlossen. Sollte die Stadt Potsdam dazu eine andere Auffassung entwickeln wäre die Änderung des Flächenutzungsplanes Voraussetzung.

 

Zum Zeitpunkt der BUGA konnte aufgrund der Gefahrensituation am Standort keine Aussichtsplattform errichtete werden, da die zum damaligen Zeitpunkt begonnenen Sicherungsmaßnahmen aufgrund eines Eigentümerwechsels nicht fortgeführt wurden.

 

Zum aktuellen Stand der Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr ist zu sagen, dass durch  den Eigentümer die Märkische Grundstückssanierungsgesellschaft mbH (MGS) mit der Planung der  notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen einschließlich Außensicherung des Geländes begonnen wurde.

Eine touristische Nutzung oder eine dem Landschaftsbild angepasste Geländestrukturierung für weitere Nutzungsmöglichkeiten kommen nicht zur Ausführung.

 

Sollten sowohl die gestalterischen als auch die nutzungsspezifischen Wünsche der Stadt Potsdam mit einbezogen werden, immer unter der Voraussetzung der Änderung des FNP, ist eine anteilige Kostentragung für die Planung und Maßnahmeausführung der Stadt Potsdam notwendig. Nach Fertigstellung der Maßnahmen sollte die Stadt Potsdam dann die Fläche als Eigentümer übernehmen.

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Erläuterung

 

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