Anfrage - 04/SVV/0908
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussichtspunkt Großer Heineberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Wolfgang Grittner, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Bis Mitte
der 90er Jahre wurde der Große Heineberg an der B 273 zwischen Bornim und
Marquardt mit Bauschutt hoch aufgeschüttet. Nach Abschluss der Aufschüttung
sollte bereits zur BUGA 2001 ein Aussichtspunkt errichtet werden.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie weit
sind die Pläne zur Errichtung eines Aussichtspunktes auf dem Großen Heineberg?
Antwort:
Aus planungsrechtlicher
Sicht ist der Standort Deponie Heineberg im Flächennutzungsplan der Stadt
Potsdam als Fläche für Wald ausgewiesen, die renaturiert werden soll. Damit sind
gewerbliche Nutzungen, gleich welcher Art (Aussichtsplattform) ausgeschlossen.
Sollte die Stadt Potsdam dazu eine andere Auffassung entwickeln wäre die
Änderung des Flächenutzungsplanes Voraussetzung.
Zum
Zeitpunkt der BUGA konnte aufgrund der Gefahrensituation am Standort keine
Aussichtsplattform errichtete werden, da die zum damaligen Zeitpunkt begonnenen
Sicherungsmaßnahmen aufgrund eines Eigentümerwechsels nicht fortgeführt wurden.
Zum
aktuellen Stand der Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr ist zu
sagen, dass durch den Eigentümer
die Märkische Grundstückssanierungsgesellschaft mbH (MGS) mit der Planung
der notwendigen
Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen
einschließlich Außensicherung des Geländes begonnen wurde.
Eine touristische
Nutzung oder eine dem Landschaftsbild angepasste Geländestrukturierung für
weitere Nutzungsmöglichkeiten kommen nicht zur Ausführung.
Sollten sowohl die gestalterischen als auch die nutzungsspezifischen Wünsche der Stadt Potsdam mit einbezogen werden, immer unter der Voraussetzung der Änderung des FNP, ist eine anteilige Kostentragung für die Planung und Maßnahmeausführung der Stadt Potsdam notwendig. Nach Fertigstellung der Maßnahmen sollte die Stadt Potsdam dann die Fläche als Eigentümer übernehmen.