Anfrage - 04/SVV/0904
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompetenz Mitarbeiter Bürgerservice
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Jana Schulze, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Im
Zusammenhang mit der Abgabe eines Widerspruchs zum Gebührenbescheid Straßenreinigung
Potsdam und einer Kopie des Schreibens an den Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden, im Anschriftenfeld mit „Petitionsausschuss“ bezeichnet, wurde eine
Bürgerin am 9. November d. J. von einer Mitarbeiterin auf Nachfrage nach dem
zuständigen Geschäftsbereich bzw. der Zimmernummer im Stadthaus an den Landtag
Brandenburg verwiesen. Da es sich unmissverständlich, in dem Gespräch
dargelegt, um eine Beschwerde zur Straßenreinigungssatzung, einer kommunalen
Aufgabe handelte, frage ich den Oberbürgermeister:
Wann
wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice hinsichtlich der
Aufgabenzuständigkeit der Stadtverwaltung Potsdam sowie landesspezifischer
Aufgaben geschult?
Antwort:
Zu
den unmittelbaren Aufgaben des Bürgerservice gehört die persönliche
Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter verfügen über umfassende Sachkenntnisse und eine hohe Kompetenz
bezüglich der Zuordnung von Bürgeranliegen und Beschwerden an die dafür zuständigen
Fachbereiche. In den wöchentlich stattfindenden Dienstberatungen und Schulungen
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über
Organisationsveränderungen innerhalb der Stadtverwaltung und der
Landesregierung informiert.
Nach
dem „Gesetz über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg –
Petitionsgesetz (PetG) –„ vom 13. Dezember 1991 (GVBl./91 S. 643) ist „jede
Person unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit und Staatsangehörigkeit“
petitionsberechtigt. Voraussetzung ist nicht, dass sich die Petition auf
Landesaufgaben bezieht. Jede/r Einwohner/in hat das Recht, sich auch in
kommunalen Angelegenheiten an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden.
Im
konkreten Fall vom 9. November 2004 wurde die Bürgerin auf Grund der Anschrift
darauf hingewiesen, dass der „Petitionsausschuss“ zum Landtag gehört. Es ist
davon auszugehen, dass es sich hier um ein Missverständnis auf beiden Seiten
handelt, das im Einzelfall auch durch die regelmäßigen Schulungen nicht
ausgeschlossen werden kann.