Anfrage - 04/SVV/0904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit der Abgabe eines Widerspruchs zum Gebührenbescheid Straßenreinigung Potsdam und einer Kopie des Schreibens an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, im Anschriftenfeld mit „Petitionsausschuss“ bezeichnet, wurde eine Bürgerin am 9. November d. J. von einer Mitarbeiterin auf Nachfrage nach dem zuständigen Geschäftsbereich bzw. der Zimmernummer im Stadthaus an den Landtag Brandenburg verwiesen. Da es sich unmissverständlich, in dem Gespräch dargelegt, um eine Beschwerde zur Straßenreinigungssatzung, einer kommunalen Aufgabe handelte, frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wann wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice hinsichtlich der Aufgabenzuständigkeit der Stadtverwaltung Potsdam sowie landesspezifischer Aufgaben geschult?

 

 

Antwort:

 

Zu den unmittelbaren Aufgaben des Bürgerservice gehört die persönliche Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über umfassende Sachkenntnisse und eine hohe Kompetenz bezüglich der Zuordnung von Bürgeranliegen und Beschwerden an die dafür zuständigen Fachbereiche. In den wöchentlich stattfindenden Dienstberatungen und Schulungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über Organisationsveränderungen innerhalb der Stadtverwaltung und der Landesregierung informiert.

 

Nach dem „Gesetz über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg – Petitionsgesetz (PetG) –„ vom 13. Dezember 1991 (GVBl./91 S. 643) ist „jede Person unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit und Staatsangehörigkeit“ petitionsberechtigt. Voraussetzung ist nicht, dass sich die Petition auf Landesaufgaben bezieht. Jede/r Einwohner/in hat das Recht, sich auch in kommunalen Angelegenheiten an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden.

 

Im konkreten Fall vom 9. November 2004 wurde die Bürgerin auf Grund der Anschrift darauf hingewiesen, dass der „Petitionsausschuss“ zum Landtag gehört. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um ein Missverständnis auf beiden Seiten handelt, das im Einzelfall auch durch die regelmäßigen Schulungen nicht ausgeschlossen werden kann.

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Erläuterung

 

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