Antrag - 04/SVV/0912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Laborgebäude an der Schiffbauergasse wird vorläufig nicht abgerissen.

 

Die Denkmalwürdigkeit und die Einbeziehung des Gebäudes in die zukünftige Bebauung sind zu prüfen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist darüber im Dezember Bericht zu erstatten.

Bis zu einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung darf das Gebäude nicht abgerissen werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Das Laborgebäude ist die einzige erhaltene Produktionsstätte des ehemaligen Gaswerkes und als solche an diesem Ort ein wichtiges Geschichtszeugnis.

Darüber hinaus verschafft es den großen Neubauten Maßstäblichkeit. Der Erhalt des alten Gebäudes wird ihrer Wirkung zugute kommen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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