Anfrage - 04/SVV/0867
Grunddaten
- Betreff:
-
Staubkonzentration
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Das
Landesumweltamt hat in fünf Potsdamer Straßen überhöhte Staubkonzentrationen
gemessen.
Dazu
fragen wir den Oberbürgermeister:
Was kann
seitens der Stadt unternommen werden, um diese
überhöhte
Staubkonzentration zu verringern?
Antwort:
Es handelt
sich um die Belastung mit den sogenannten PM10 – Schwebstaubimmissionen. Das
sind winzige Staubpartikel, die visuell oder durch Geruch vom Menschen nicht
wahrgenommen werden, aber dennoch gesundheitsschädigend sein können.
Die
Hauptursache für die Belastung ist der motorisierte Straßenverkehr, besonders
bei stark befahrenen Straßen mit beidseitig weitgehend geschlossener Bebauung.
Nach neuen
rechtlichen Grundlagen (Umsetzung europäischer Richtlinien in deutsches Recht)
sind ab 2005 bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte zum Zwecke der
Gesundheitsvorsorge Aktionspläne zur Minderung der Belastung aufzustellen und
umzusetzen.
Die
bisherigen Erkenntnisse im Land Brandenburg beruhen nicht auf Messungen,
sondern auf Berechnungen des Landesumweltamtes. Danach ist davon auszugehen,
dass in mehr als 20 Brandenburger Kommunen eine hohe Wahrscheinlichkeit der
Überschreitung des Grenzwerts für PM10 – Schwebstaubs besteht.
Zu diesen
Städten gehört auch Potsdam. Daher werden 2005 zur Qualifizierung der
Berechnungen in Potsdam PM10 – Messungen durchgeführt. Für Gebiete/ Straßen, in
denen tatsächlich Grenzwertüberschreitungen auftreten, müssen dann Aktionspläne
aufgestellt werden. Darin werden möglichst kurzfristig zu ergreifende
Maßnahmen, vorrangig im Bereich Straßenverkehr, festgelegt.
Die
Bearbeitung des Themas erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt. Die
Aktionspläne werden öffentlich bekannt gemacht.