Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0950
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrum für Kunst und Soziokultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.12.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
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|
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11.01.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt zur Kenntnis:
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Gebiet des Sanierungsgebietes Schiffbauergasse ergibt sich aufgrund der vorhandenen und geplanten Gebäude und Nutzungsbereiche ein differenzierter und hoher Bedarf an Stellplätzen. Dieser Bedarf bezieht sich auf die Beschäftigten und Besucher der kulturellen Einrichtungen, sowie auf den Stellplatzbedarf aus dem Gewerbe- und Dienstleistungssektor.
Dem hohen Stellplatzbedarf gerecht zu werden, wird
hier besonders durch die periodisch wechselnden Kulturveranstaltungen, den
wechselnden Bedarfszeiten Tags und Abends und durch den Bauprozess des ZKS, der
Freiflächen und der Neubauten für die laufenden und zukünftigen Projekte
erschwert.
Die Sanierungsträger Potsdam GmbH hat in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam und in Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Rahmenplanes durch das Büro Spath & Nagel die Grundlagen
für ein Stellplatzkonzept für den
Gesamtstandort erarbeitet.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt anliegendes Konzept zur Kenntnis.
Sanierungsgebiet Potsdam Schiffbauergasse
Stellplatzkonzept November 2004
1.
Vorbemerkung
Der Standort Schiffbauergasse erfordert ein
Stellplatzkonzept für die PKW von Besuchern und Mitarbeitern, welches die am
Standort bereits vorhandenen, die Interimssituationen während der Baumaßnahmen
und die noch geplanten Kultur- und Gewerbenutzungen berücksichtigt.
Im Zuge der Beantragung von Baugenehmigungen ist es
erforderlich, Stellplätze im bauordnungsrechtlich erforderlichen Umfang
nachzuweisen.
Die Aufstellung des aktualisierten
Stellplatzkonzeptes erfolgte auf Grundlage der
·
Ermittlung
der bauordnungsrechtlich nachweisbaren Stellplatzbedarfe nach Vorhaben
·
und
der Ermittlung von zusätzlichen (vorhabenunabhängigen) Stellplatzpotenzialen im
Sanierungsgebiet sowie im näheren Umfeld.
2.
Aktuelle
Situation
Im Gebiet
Schiffbauergasse werden aktuell bedeutende Baumaßnahmen wie das VW
Design-Studio realisiert, die Auswirkungen auf die Stellplatzsituation haben
bzw. haben werden. Weiterhin werden Straßenbaumaßnahmen und Freianlagen
realisiert.
Die
Stellplatznachweise und die kurz- und mittelfristige Organisation der
Stellplatzbereitstellung müssen auch
die Bauphasen des Zentrums für Kunst und Soziokultur (ZKS)
berücksichtigen, da während der Bauzeit der Betrieb der Kulturträger
fortgesetzt wird.
Beim Neubau für das Hans Otto Theater werden die Bauarbeiten in der 1.
Jahreshälfte 2006 abgeschlossen sein, so dass Ende August 2006 der Spielbetrieb
aufgenommen wird.
Für den Gewerbekomplex 1 gibt es derzeit keine konkreten Planungsdaten, da der Investor für das Grundstück noch nicht feststeht.
Für das Stellplatzkonzept bedeutet dies, dass auf diesem ca. 5.000 qm
großen Grundstück eine große Anzahl von Stellplätzen interimsweise zur
Verfügung steht. Mittel- und langfristig sollen auf dem Grundstück für den
Gewerbekomplex 1 die Stellplätze für das HOT, die GTS (Oracle) und die
Zichorienmühle entstehen. Es wird derzeit geprüft, inwieweit unter
Berücksichtigung der Differenzierung in Tages- und Abendbedarfe Stellplätze in
den Abendstunden auch für die Besucher des ZKS genutzt werden können.
Für die Freiflächen (einschließlich Verkehrsflächen) sind
folgende Bauphasen vorgesehen:
Die dem Los 3 zugeordneten Verkehrs- und Grünflächen im Norden des
Sanierungsgebietes sollen bis Mitte 2005 fertiggestellt werden. Hierzu gehören
die der Planstraße 4 (ohne Wendefläche), die Theatergasse, die Planstraße 5 und
die Uferpromenade (Stadtterrasse) am Tiefen See sowie der Uferwander- und
Radweg.
Im Frühjahr 2005 ist der Baubeginn für das Los 2 der Freianlagen des ZKS
vorgesehen, welches bis Ende 2005 fertiggestellt sein soll. Im gleichen Zeitraum soll auch die zwischen
Pferdeställen und Auffahrt zur Humboldtbrücke gelegene „Dreiecksfläche“ als
Stellplatzanlage für das ZKS umgestaltet werden.
Mit dem Umbau der Freiflächen Veranstaltungsplatz, einschließlich
Platzfläche vor der Maschinenhalle, und Schirrhof soll im Sommer 2005 begonnen
werden, die Fertigstellung ist bis Frühjahr 2006 vorgesehen.
3.
Grundlagen
der Stellplatzermittlung gemäß den Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung
Die Ermittlung der Pkw-Stellplatzbedarfe erfolgte für
die bestehenden Vorhaben gemäß den Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung
(BbgBo 1997), der Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung
(VVBbgBO) vom 19. Dezember 1997 (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 3/1998, Seite
56 ff.) unter Berücksichtigung der hier aufgelisteten Richtzahlen für den
Stellplatzbedarf (siehe Tabelle zu Nr. 52.1 VVBbgBO) und der Stellplatzablösesatzung
der Landeshauptstadt Potsdam vom 07.07.1999.
Die Ermittlung der Pkw-Stellplatzbedarfe erfolgte für
die aktuellen Vorhaben gemäß den Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung (
§ 43 BbgBo) und der Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung
(VVBbgBO) vom 1.September 2003 (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 42/2003, Seite
926 ff.) unter Berücksichtigung der hier aufgelisteten Richtzahlen für den
Stellplatzbedarf (siehe Tabelle zu Nr. 5 VVBbgBO). Nach § 83 Abs. 2 der Brandenburgischen
Bauordnung vom 26. Juni 2003 ist bis zum In-Kraft-Treten einer örtlichen
Bauvorschrift, die die Zahl der notwendigen Stellplätze festsetzt, längstens
jedoch bis zum 31. Dezember 2004, diese Richtlinie über die notwendigen
Stellplätze anzuwenden.
Die Landeshauptstadt
Potsdam wird durch den Erlass einer Satzung gemäß § 81 (4) der BbgBO ab
01.01.2005 Bauherren weiterhin zur Herstellung von Stellplätzen verpflichten.
Es ergeben sich für bereits genehmigte Bauvorhaben im Sanierungsgebiet
Schiffbauergasse keine Änderungen.
Entsprechend wurden bei der Bemessung des
Stellplatzbedarfes folgende bis zum 31.12.2004 geltenden
Richtzahlen zugrunde gelegt:
1 Stpl. je 5 Sitzplätze bei
Veranstaltungsstätten von überörtlicher Bedeutung,
1 Stpl. je 8 Sitzplätze bei Veranstaltungsstätten
von örtlicher Bedeutung,
1 Stpl. je 60 m2 Werkstattfläche,
1 Stpl. je 40 m2
Bürofläche,
1 Stpl. je 10 m2
Gastraumfläche bei Gaststätten,
1 Stpl. je 3 Betten bei Beherbergungsbetrieben.
Für gastronomische Einrichtungen
besteht nur dann ein Stellplatzerfordernis, wenn es sich um selbstständige
Einheiten handelt. Veranstaltungsbezogene Gastronomie, die ausschließlich der
Versorgung von Besuchern kultureller Veranstaltungen in dem jeweiligen Haus
dienen, verursachen keinen eigenständigen Stellplatzbedarf.
Aufgrund der Nähe zu Haltestellen
des öffentlichen Nahverkehrs (wenn das Vorhaben in nicht mehr als 300 m
fußläufiger Entfernung von den Haltestellen regelmäßig verkehrender
öffentlicher Personennahverkehrsmittel entfernt ist) wurde von einer
Reduzierung des Stellplatzerfordernisses um 20 % ausgegangen. Maßgebendes
Kriterium für den regelmäßigen Verkehr eines Personennahverkehrsmittels ist
eine Taktfolge von maximal 20 Minuten in der Zeit von 6.00 Uhr und 22.00 Uhr.
Dieses Kriterium wird durch die in der Berliner Straße verkehrenden
Straßenbahnen der Linie 93 gemäß geltendem Fahrplan der Verkehrsbetriebe in
Potsdam erfüllt.
4.
Stellplatzbedarf
für das Zentrum für Kunst und Soziokultur
Grundlage für die Bestimmung der Stellplatzbedarfe
und -nachweise des Zentrums für Kunst und Soziokultur sind die Angaben zu den
geplanten Nutzflächen sowie zur Anzahl der Sitzplätze in den geplanten
Veranstaltungsräumen. Für das ZKS wurde ein Gesamtstellplatzbedarf ermittelt.
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine zwischen den Bedarfszeiten Tags und Abends
differenzierende Betrachtung der Stellplatzbedarfe.
Die Aufsummierung der Einzelbedarfe der Objekte des
ZKS ergibt einen Bedarf von 190 Stellplätzen, wenn die als Bestand
geltenden Stellplätze abgezogen werden und der 20 %-ige Nahverkehrsbonus (d.h.
die Reduzierung von 20 % des
Bedarfes aufgrund der Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr)
gewährleistet ist.
Die etwa dreimal im Jahr auf dem Veranstaltungsplatz
stattfindenden Open-Air-Konzerte mit bis zu 3.500 Besuchern werden als
gesondert zu genehmigende Sonderveranstaltungen bei der Berechnung des
Stellplatzbedarfes für den Normalbetrieb nicht in Ansatz gebracht.
Die vorangehenden Ausführungen zum Stellplatzbedarf des ZKS beziehen sich auf den Zustand nach Abschluss aller Bauarbeiten und Inbetriebnahme.
5.
Weitere
Stellplatzbedarfe
Für den Neubau des Hans Otto Theaters (incl.
Philharmonikergebäude zur Unterbringung des Theaterfundus) wurde im Rahmen des
Bauantragsverfahrens ein Stellplatznachweis für 62 Stellplätze geführt.
Für die in der Reithalle B geplanten
Probebühnen (Nutzung auch als weiterer Veranstaltungsort) des Hans Otto
Theaters, ergibt sich ein zusätzlicher Stellplatzbedarf von 18 Stellplätzen. Im Zuge der Fertigstellung der Außenanlagen ist die
Errichtung von 18 Stellplätzen (vgl. Lageplan) vorgesehen. Mit dem Abschluss
des Umbaus der Planstraße 3, ist die damit erforderliche Erschließung gegeben.
Die Stellplätze
für das Kinder- und
Jugendtheaters (Reithalle A) sind in der Gesamtbetrachtung des Stellplatzbedarfes
der Spielstätten des HOT in der Schiffbauergasse berücksichtigt.
6.
Private
Stellplatzbedarfe
Die im nördlichen Teil des Planungsgebietes Schiffbauergasse gelegenen
Objekte VW-Design-Studio, Berliner Straße 27a , Berliner Straße 28 und
Villa Tummeley weisen hinsichtlich ihrer Stellplatznachweise im Rahmen des
Stellplatzkonzeptes den entstehenden Bedarf auf den eigenen Grundstücke nach.
Dies gilt gleichermaßen auch für die Bundeswehrverwaltung auf dem
Grundstück Berliner Straße 27/28.
Ohne Nachweismöglichkeit auf dem eigenen Grundstück sind hingegen zu
berücksichtigen:
Gesellschaft Tiefer See (Koksseparator Ehemalige Koksseparation/ Oracle)
Für die Nutzung der zu
Bürozwecken umgebauten ehemaligen Koksseparation besteht eine
bauordnungsrechtliche Nachweispflicht für 50 Stellplätze. Dem Nutzer
Oracle ist durch die Stadt die Bereitstellung von 50 Stellplätzen bis zu einer
endgültigen Unterbringung in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage zugesagt. Für
das Stellplatzkonzept kann von einem reinen Tagesbedarf der Büronutzung
ausgegangen werden.
Die Stellplätze sind derzeit im Uferbereich bzw. der künftigen
Uferpromenade nachgewiesen.
Zichorienmühle
Das Gebäude der ehemaligen Zichorienmühle wird als Restaurant umgebaut.
Für das Stellplatzkonzept wird von einem Bedarf von 21 Stellplätzen tags
wie abends ausgegangen. Der Restaurantbetrieb soll mit dem Theaterneubau im
Sommer 2006 eröffnet werden.
Restaurantschiff
Im Zusammenhang mit dem Zustimmungsverfahren der Unteren
Bauaufsichtsbehörde zum Anlegen
eines Restaurantschiffes mit einer max. Gastraumfläche von 100 m² an der
Kaimauer an der Schiffbauergasse, sind 8 Stellplätze auf der
Interimsstellplatzanlage des Bürogebäudes von Oracle als Doppelnutzung
nachgewiesen worden. Spätestens mit der Beseitigung der provisorischen
Stellplatzanlage zur Errichtung des Gewerbekomplexes 1 bzw. einer endgültigen
Stellplatzanlage, muss der Unteren Bauaufsichtsbehörde die rechtliche Sicherung
für diese 8 Stellplätze vorgelegt werden.
Wassersportstandort Humboldtbrücke
Zur dauerhaften Sicherung des
Standortes als Wassersportstandort werden zur Zeit Fragen des Genehmigungsverfahrens geklärt und das
Ergebnis wird dann in die Stellplatzbetrachtung des Standortes einfließen.
Rote Villa
Für die gegenwärtig durch die Intendanz des HOT genutzte Rote Villa
besteht ein Bedarf von 6 Stellplätzen. Nach Umzug der Intendanz in den
Theaterneubau wird der gleiche Stellplatznachweis gemäß BbgBO für eine
gewerbliche (Büro-)-Nutzung erforderlich.
Für das Stellplatzkonzept wird von einem reinen Tagesbedarf
(Büronutzung) ausgegangen.
7.
potenzialflächen
für den Stellplatznachweis
Stellplatzflächen innerhalb des
Sanierungsgebietes
Da
Stellplatznachweise in öffentlichen Straßen für den Stellplatznachweis nach
Bauordnung nicht anrechenbar sind bzw. hier u.a. Feuerwehrzufahrten zu sichern
sind, ergibt sich ein Potential für weitere Stellplätze im Sanierungsgebiet in
der:
·
Fläche
des künftigen Gewerbekomplex 1
·
Und
Doppelnutzungen weiterer / privatrechtlicher Stellplatzbereiche
Darüber
hinaus sollen die Möglichkeiten der Doppelnutzung (Abendnutzung) von
Stellplätzen auf dem Bundeswehrgelände sowie der Stellplätze Berliner Straße 28
geprüft und entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern geführt werden. Die
Stellplatzanlage auf dem Hof des Bundeswehrgrundstücks wurde 2002 umgestaltet
und umfasst heute 94 Stellplätze.
Areal des künftigen Gewerbekomplex 1 – vor Bauinvestition
Der Standort des Gewerbekomplex 1 stellt im Bezug auf die Zahl der Stellplätze das größte Potential für das Gesamtgebiet Schiffbauergasse dar. Ab Frühjahr 2005 kann, nach Umsetzung der HOT- Baustelleneinrichtung, die gesamte Fläche für Interimsstellplätze genutzt werden. Bei einer Anordnung der Stellplätze entlang von vier parallelen Fahrgassen können hier etwa 170 bis 180 Stellplätze angelegt werden.
Das Grundstück für den
geplanten Bau des Gewerbekomplexes 1 befindet sich auf dem Areal des ehemaligen Gaswerks Die Thematik der
Altlasten des ehemaligen Gaswerksstandortes wird in Bezug auf
sanierungsbedingte Mehraufwendungen für den Bau einer Tiefgarage oder eines (oberirdischen)
Parkhauses derzeit untersucht, um den Kostenmehraufwand zu quantifizieren
Der
Gesamtansatz für den Standort, ob als oberirdisches Parkhaus oder als
Tiefgarage, beträgt zukünftig ca. 300 Stellplätze.
Nach Fertigstellung des
Gewerbekomplex 1 ist davon auszugehen, dass zur Tageszeit in dem geplanten
Parkhaus die Tagesbedarfe für das HOT (62), für Oracle (50), für das
Restaurantschiff (mind. 8 ) und für die Zichorienmühle (21) nachgewiesen werden
können. Die übrigen ca. 160 Stellplätze dienen dem Stellplatznachweis der im
Gebäude untergebrachten Nutzungen bzw. sollten gleichfalls als
Stellplatzpotential durch Abend-/Doppelnutzungen u.a. für das ZKS genutzt
werden.
Stellplatzanlage außerhalb des Sanierungsgebietes
auf dem Telekom-Gelände
besteht in fußläufiger Entfernung
zur Schiffbauergasse nur das Potential der
·
Stellplatzanlage
auf dem Telekom-Gelände,
welche nach Absprache mit der
Telekom auch bisher schon für veranstaltungsbezogene Stellplatznutzung bei Großveranstaltungen in der
Schiffbauergasse genutzt werden konnten.
Die Stellplatzanlage auf dem Telekom-Gelände liegt ca. 500 m vom ZKS entfernt (Entfernung zwischen Stellplatzzufahrt Behlertstraße von Schirrhof-Zugang an der Schinkelhalle). Der fußläufige Weg zur Schiffbauergasse ist jedoch wesentlich kürzer, sofern der Zugang durch den Eingang der ehemaligen Kaserne an der Berliner Straße geöffnet ist. Diese Stellplatzanlage verfügt insgesamt über mehr als 350 Stellplätze, die zum überwiegenden Teil (Stellplätze rund um die beiden Baublöcke) den einzelnen Gebäudenutzern zugeordnet sind.
Für eine abendliche Doppelnutzung
bieten sich die ca. 140 nicht zugeordneten Stellplätze unmittelbar an der
Zufahrt zur Behlertstraße an.
8.
Gesamtbilanz
der notwendigen und realisierbaren nachweispflichtigen Stellplätze im
Sanierungsgebiet
|
||
Objekt |
Stellplatzbedarf |
Nachweis / geplante Anordnung |
ZKS |
190 * |
ZKS / Dreiecksfläche
Humboldtbrücke |
HOT |
62 |
Areal Gewerbekomplex 1,
Gelände Reithalle und Fundus |
Oracle |
50 |
Areal Gewerbekomplex 1 |
Zichorienmühle |
21 |
Areal Gewerbekomplex 1 |
Restaurantschiff |
8 |
z.Zt. Doppelnutzung der
Parkplätze |
Rote Villa |
6 |
Planstrasse 3 |
|
337 |
|
VW-Design-Studio |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Villa Tummeley |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Gewerbekomplex 1 |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Kreiswehrersatzamt |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Berliner Straße 27a |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Berliner Straße 28 |
Nachweis auf eigenem Grundstück |
|
Stellplatz-Potentialflächen |
||
Gewerbekomplex 1 |
Stellplätze geplant in
einer Hoch- oder Tiefgarage, |
|
Stellplatzanlage |
140 (temporäre Nutzung - Absprachen
erforderlich) |
|
Kreiswehrersatzamt |
(temporäre und / oder
Doppelnutzung - Absprachen erforderlich) Es wird eine teilweise
Abendnutzung vorhandener |
|
* Es ergibt sich bei der
Berechnung des bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarfes - unter Berücksichtigung des
20%-Nahverkehrsbonus - für das gesamte ZKS ein Tagesbedarf von 87
Stellplätzen sowie ein Abendbedarf von 258 Stellplätzen. Wenn davon die
anrechenbaren Bestandsstellplätze
(68 Stück) abgezogen werden, sind mind. 190 Stellplätze auf dem
Gelände des ZKS nachzuweisen. (s. Lageplan 223) |
9.
Fazit
·
Die
Führung eines gemeinsamen Stellplatznachweises für das gesamte ZKS sowie die
Differenzierung zwischen Tages- und Abendbedarfen ermöglicht eine Reduzierung
der nachweispflichtigen Stellplätze.
·
Die
Notwendigkeit der Darstellung einer auch während der verschiedenen Baumaßnahmen
und Interimsnutzungen funktionsfähigen Stellplatzplatzkonzeption ist
gegeben.
·
Der
Stellplatznachweis für den Abendbedarf kann nur durch Doppelnutzung von Büro-
und Verwaltungsstellplätzen erreicht werden.
·
Zur
Absicherung der abendlichen Nutzung von Stellplätzen, die für Büro- und
Verwaltungsnutzungen nur tags benötigt werden, sollten Gespräche mit den
Eigentümern aufgenommen werden. Vorrang sollte dabei die Doppelnutzung
standortnaher Stellplatzanlagen haben (Bundeswehr, Berliner Strasse 27 a).
·
Die
Nutzung des Grundstücks für den Gewerbekomplex 1 für Stellplätze ist für die
Stellplatzsituation des Gesamtgebietes unerlässlich.
·
Es wird derzeit geprüft, wie angesichts
der baulichen und wirtschaftlichen Bedingungen für das Investment des Gewerbekomplex 1 der gesamte, nach
Abzug der auf sonstigen Flächen nachweisbaren Stellflächen verbleibende
Stellplatznachweisbedarf abgedeckt werden kann.
·
Die
zum Nachweis der baurechtlich erforderlichen Stellplätze des ZKS jetzt
auszuweisenden Flächen im Schirrhof und vor der Maschinenhalle sollten
bedarfsweise durch organisierte Nutzung von Potentialflächen und bei künftig
ggf. möglichen Weiterentwicklungen der Stellplatzzuordnung (abhängig u.a. vom
tatsächlichen Eigenbedarf im Gewerbekomplex 1 und dem Ergebnis der Gespräche
mit den Eigentümern der Potentialflächen) entlastet werden.
·
Die
Verwaltung wird über neue Erkenntnisse und Ergebnisse zur Entwicklung des
Gewerbekomplex 1 zu gegebener Zeit informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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662,7 kB
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