Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0949

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ein entsprechender Antrag zur Schulwegsicherung  wurde bei der Stadtverwaltung Ende letzten Jahres intensiv geprüft. D.h. ein umfangreiches Prüfungs- und Anhörungs­verfahren und diverse Ortstermine u.a. mit der Polizei wurden durchgeführt. Dabei wurden im Antrag u.a. auch die Querungsbeziehungen in der August-Bebel-Straße in Höhe der Stahnsdorfer Straße und auch die Radfahrführung als sicherheitsgefährdend angeführt.

 

 

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Erläuterung

Die Auswertung hat folgendes ergeben:

 

Die bauliche Verlängerung des Radweges auf der Ostseite in der August-Bebel-Straße in Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße stellt sich als problematisch dar. Die Platzverhältnisse lassen eine Radfahranlage nicht zu. Eine bauliche Veränderung zum heutigen Bestand ist durch den Baulastträger, den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, derzeit nicht vorgesehen.

Als Alternative wäre eine Abmarkierung eines Radfahrschutzstreifens denkbar. Allerdings würden die Radfahrer momentan am Knotenpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße/August-Bebel-Straße auflaufen und nicht sicher über diesen geführt werden. Aus diesem Grund wurde diese Variante momentan verworfen.

 

Eine Erweiterung der Fußgänger-Lichtzeichenanlage an der Rudolf-Breitscheid-Straße bedingt, um weitere Signale bzw. Signalgruppen wie z.B. gelbes Blinklicht installieren zu können, den sehr kostenintensiven Austausch des Steuergerätes. Da es an diesem Knoten in den letzten Jahren keinerlei Unfälle mit Personenschaden und seit 2001 auch keine Abbiegeunfälle mehr gab, sind keine Gründe für die Erweiterung der Anlage notwendig.

 

Durch die mögliche  Ansiedlung eines Supermarktes und eines angedachten P+R Parkplatzes neben dem Bahnhof Griebnitzsee könnte sich das Verkehrsaufkommen erhöhen. Eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes Rudolf-Breitscheid-Straße/August-Bebel-Straße und die Markierung eines Radfahrschutzstreifens in der August-Bebel-Straße wäre dann denkbar.

 

Es wurden in diesem Zusammenhang weiterhin Fußgängerüberwege über die August-Bebel-Straße und die Stahnsdorfer Straße beantragt und entsprechend von der Stadtverwaltung geprüft.  Diese wurden abgelehnt, da Anlage von Fußgängerüberwegen im allgemeinen nach den Erfahrungen ein bedenkliches Mittel zur Schulwegsicherung dar stellen.

Des Weiteren rechtfertigen die ermittelten  Fußgängerquerungen in der August-Bebel-Straße, Steinstraße und Stahnsdorfer Straße nicht die Anlage eines Überweges bzw. einer Fußgänger-Lichtzeichenanlage nach der geltenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen.

 

Aus Gründen der Schulwegsicherung und zur Verbesserung der Fußgängerquerung über die August-Bebel-Straße auf Höhe der Steinstraße wurden sogenannte Kaps eingebaut.  Somit wird die Querungsstrecke für die Fußgänger verkürzt, die Sichtbarkeit der Fußgänger für die Kraftfahrer erhöht und die Sicht der Fußgänger auf den fließenden Verkehr verbessert.

 

Die momentan vorliegende Situation des Fußgängers kann zwar nicht als optimal, sehr wohl aber als sicher bezeichnet wer­den.

 

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