Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0948

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Fritz-Zubeil-Straße ist eine öffentlich gewidmete Straße. Ihre Nutzung ist Jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet. Für eine Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, hier die Geschwindigkeitsreduzierung, wird eine Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden Straßenverkehrsordnung benötigt, um  regelnde Verkehrszeichen anzuordnen.

 

Nach der Sanierung der Fritz-Zubeil-Straße zwischen Großbeeren- und Gartenstraße im Jahr 2001 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h abgeordnet und die innerorts üblichen 50 km/h angeordnet. Durch die neu eingebaute Schwarzdecke war die Ermächtigungsgrundlage für die Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Schutzes der Straßenbaulast vor weiteren Zerstörungen, nicht mehr gegeben. An diesem Zustand hat sich, nach Auskunft des Baulastträgers gegenwärtig nichts geändert.

 

Eine Beschränkung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus, welche das allgemein bestehende Risiko erheblich übersteigt.

 

Eine derartige Situation liegt für die Fritz-Zubeil-Straße nicht vor. Neben Verkehrsbeobachtungen der Straßenverkehrsbehörde wird diese Bewertung gestützt durch eine Stellungnahme der Polizei, wonach in den letzten Jahren keine Unfälle bzw. verkehrsgefährdenden Situationen auftraten welche im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit stehen.

 

Mit Beendigung der Baumaßnahme Großbeerenstraße (Ende 2004) werden die Umleitungsverkehre nicht mehr über die Fritz-Zubeil-Straße geleitet. Ein Rückgang der Durchgangsverkehre auf das vor dem Umbau ortsübliche Niveau ist zu erwarten.

 

Der Befürchtung eines wachsenden Verkehrsaufkommens in dieser Straße wird nicht gefolgt. Die Abwicklung der Verkehrsströme über die Großbeerenstraße/Horstweg in Richtung Nuthestraße ist komfortabler und wird als Hauptrichtung bevorzugt an den Ampelanlagen abgewickelt. Im Gegensatz hierzu wird die Verbindung Fritz-Zubeil-Straße/Rudolf-Moos-Straße, als Nebenrichtung in der Signalstruktur definiert und abgewickelt.

 

Die tatsächliche Verkehrsentwicklung nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Großbeerenstraße wird durch die Straßenverkehrsbehörde beobachtet. Sofern sich andere Entwicklungen vollziehen, erfolgt eine erneute Bewertung.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...