Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ein grundsätzlicher Vergleich sogenannter „fahrradfreundlicher Städte“ erfordert auch eine Betrachtung der unterschiedlichen historischen Entwicklungen sowie der vorhandenen Infrastruktur der Städte.

 

Um die Situation für den Radverkehr sukzessive zu verbessern, werden regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, dem ADFC, 323, 461, 474 und 475 in Arbeitsgruppenbratungen Maßnahmen zur Optimierung erarbeitet und nach Priorität und Verfügbarkeit finanzieller Mittel des Haushaltes umgesetzt.

Die Fahrradfreundlichkeit wird bereits als eine ganzheitliche Aufgabe in der Stadtverwaltung angesehen.

 

Durch die betreffenden Bereiche wurde zu den angeführten Problemen folgende Stellungnahme erarbeitet:

 

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Erläuterung

Baumaßnahmen:

Bei Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum werden alle Verkehrsarten, so auch der Radverkehr, in der Vorbereitungsphase zur Genehmigung der Sperrmaßnahmen berücksichtigt. Jedoch kann dieser, auf Grund der vorhandenen Straßenbreiten und der benötigten Flächen der Baustelleneinrichtung, nicht immer optimal geführt werden.

In der Regel werden die Radfahrer mit den Fußgängern geführt. Bei der Mitnutzung des Gehweges müssen diese jedoch absteigen und das Rad schieben. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, dass der Radverkehr sich in den fließenden Verkehr einordnen und die Straße nutzen kann.

 

Reinigung:

Die Säuberung von Radwegen erfolgt gemäß der aktuellen Reinigungssatzung der Stadt Potsdam und der darin festgelegten Reinigungsklassifizierung. Dabei wird unterschieden:

  • Radwege auf der Fahrbahn werden turnusmäßig je nach Klassifizierung der Straße mit gereinigt.
  • Radwege außerhalb von Fahrbahnen obliegen wie der Gehweg der Anliegerpflicht.

Durch verstärkte Kontrollen des Außendienstes wird versucht den Anlieger zu sensibilisieren seiner Reinigungspflicht auch auf Radwegen intensiver nachzukommen.

 

Kennzeichnung von Radwegen:

Im Zusammenhang mit dem Neubau von Verkehrsanlagen und der Umplanung der Signalstruktur von Knotenpunkten werden diese nach den geltenden Rechtsvorschriften gekennzeichnet (Beschilderung, Markierungen, Piktogramme etc).

Dabei wird darauf geachtet, dass bei kleinteiligen punktuellen Veränderungen des Straßenkörpers bzw. der Verkehrsorganisation stets der gesamte Straßenabschnitt zur Radführung betrachtet wird.

Die Hauptrouten des Radverkehres wurden umfassend geprüft und festgestellte Mängel beseitigt.

 

Zugeparkte Radwege:

Der ruhende Verkehr im Stadtgebiet wird durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert und gegebenenfalls verwarnt. Gegenwärtig gibt es nur in der Leipziger Straße Richtung Friedrich-Engels-Straße Probleme mit dem zugeparkten Radstreifen. Auf Grund des enormen Parkdruckes und der vorhandenen Baustelleneinrichtung (Gerüst) sind die Parkverhältnisse eingeschränkt. Durch gezielte Überwachungsmaßnahmen des Außendienstes gemeinsam mit der Polizei wird versucht die sichere Abwicklung des Radverkehrs zu gewährleisten.

 

Benachteiligung an Lichtsignalanlagen:

Verkehrsknotenpunkte mit Lichtzeichenanlagen werden unter Beachtung der StVO sowie geltender Richtlinien und Empfehlungen zur Sicherung von Querungsvarianten geregelt. Je  nach Art der Radfahrerführung und nach Lage der Radfahrerfurt sind dabei drei Grundformen zu unterscheiden:

  • Gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr,
  • Gemeinsame Signalisierung mit den Fußgängern,
  • Signalisierung mit besonderen Radfahrersignalen.

Die Freigabezeit ist bei den angeführten Varianten unterschiedlich. Eine Benachteiligung kann für den Radfahrer nicht erkannt werden, da der Verkehrsstrom Radfahrer in der Signalstruktur nach den geltenden Richtlinien je nach Variante berücksichtigt wird.

Durch die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bevorrechtigung des ÖPNV kann es zu ungünstigen Zeitpunkten an einigen Knotenpunkten zu längeren Wartezeiten nicht nur für den Radfahrer kommen.

 

Einbahnstraßenführung:

Durch die betreffenden Bereiche wurde die Öffnung von allen vorhandenen Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr geprüft. Dabei waren und sind die Fahrbahnbreite, Fahrbahnoberfläche und Verkehrsbelegung  der Straße für die Beurteilung maßgebend.

Bei der Einführung von neuen Einbahnstraßen, wie z.B. Rudolf-Breitscheid-Straße, wird und wurde versucht den entgegengerichteten Radverkehr zu ermöglichen und umzusetzen. Aus den vorher genannten Gründen ist dies nicht immer möglich.

 

 

 

 

 

 

Abstellanlagen:

Die Anlage von Abstellanlagen für Fahrräder konnten durch die Stadt Potsdam bisher nur in begrenzten Ressourcen erfolgen. Das Engagement privater Anlieger und Gewerbetreibender sollte angeregt werden. Zum Beispiel könnte die DB-AG sensibilisiert werden, in ihrem Interesse tätig zu werden.

Die Stadt Potsdam hat erstmals an einem Fahrradklimatest teilgenommen. Die Ergebnisse der Umfragen werden helfen, diese nutzbringend zu berücksichtigen.

 

Durch alle Beteiligte wird eingeschätzt, dass die Erarbeitung eines Konzeptes als Leitfaden, welches Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes sein könnte, sehr hilfreich für ein gemeinsames koordiniertes Handeln wäre.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Untersuchung durch Dritte würde sich auf ca. 25T € belaufen.

 

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