Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0957
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradfreundliches Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Ein grundsätzlicher Vergleich sogenannter „fahrradfreundlicher Städte“ erfordert auch eine Betrachtung der unterschiedlichen historischen Entwicklungen sowie der vorhandenen Infrastruktur der Städte.
Um die Situation für den Radverkehr sukzessive zu
verbessern, werden regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, dem
ADFC, 323, 461, 474 und 475 in Arbeitsgruppenbratungen Maßnahmen zur
Optimierung erarbeitet und nach Priorität und Verfügbarkeit finanzieller Mittel
des Haushaltes umgesetzt.
Die Fahrradfreundlichkeit wird bereits als eine
ganzheitliche Aufgabe in der Stadtverwaltung angesehen.
Durch die betreffenden Bereiche wurde zu den angeführten
Problemen folgende Stellungnahme erarbeitet:
Erläuterung
Baumaßnahmen:
Bei Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum werden alle
Verkehrsarten, so auch der Radverkehr, in der Vorbereitungsphase zur
Genehmigung der Sperrmaßnahmen berücksichtigt. Jedoch kann dieser, auf Grund
der vorhandenen Straßenbreiten und der benötigten Flächen der
Baustelleneinrichtung, nicht immer optimal geführt werden.
In der Regel werden die Radfahrer mit den Fußgängern
geführt. Bei der Mitnutzung des Gehweges müssen diese jedoch absteigen und das
Rad schieben. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, dass der Radverkehr
sich in den fließenden Verkehr einordnen und die Straße nutzen kann.
Reinigung:
Die Säuberung von Radwegen erfolgt gemäß der aktuellen Reinigungssatzung
der Stadt Potsdam und der darin festgelegten Reinigungsklassifizierung. Dabei
wird unterschieden:
- Radwege
auf der Fahrbahn werden turnusmäßig je nach Klassifizierung der Straße mit
gereinigt.
- Radwege
außerhalb von Fahrbahnen obliegen wie der Gehweg der Anliegerpflicht.
Durch verstärkte Kontrollen des Außendienstes wird versucht
den Anlieger zu sensibilisieren seiner Reinigungspflicht auch auf Radwegen
intensiver nachzukommen.
Kennzeichnung von Radwegen:
Im Zusammenhang mit dem Neubau von Verkehrsanlagen und der
Umplanung der Signalstruktur von Knotenpunkten werden diese nach den geltenden
Rechtsvorschriften gekennzeichnet (Beschilderung, Markierungen, Piktogramme
etc).
Dabei wird darauf geachtet, dass bei kleinteiligen
punktuellen Veränderungen des Straßenkörpers bzw. der Verkehrsorganisation
stets der gesamte Straßenabschnitt zur Radführung betrachtet wird.
Die Hauptrouten des Radverkehres wurden umfassend geprüft
und festgestellte Mängel beseitigt.
Zugeparkte Radwege:
Der ruhende Verkehr im Stadtgebiet wird durch den
Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert und gegebenenfalls verwarnt.
Gegenwärtig gibt es nur in der Leipziger Straße Richtung
Friedrich-Engels-Straße Probleme mit dem zugeparkten Radstreifen. Auf Grund des
enormen Parkdruckes und der vorhandenen Baustelleneinrichtung (Gerüst) sind die
Parkverhältnisse eingeschränkt. Durch gezielte Überwachungsmaßnahmen des
Außendienstes gemeinsam mit der Polizei wird versucht die sichere Abwicklung
des Radverkehrs zu gewährleisten.
Benachteiligung an Lichtsignalanlagen:
Verkehrsknotenpunkte mit Lichtzeichenanlagen werden unter
Beachtung der StVO sowie geltender Richtlinien und Empfehlungen zur Sicherung
von Querungsvarianten geregelt. Je
nach Art der Radfahrerführung und nach Lage der Radfahrerfurt sind dabei
drei Grundformen zu unterscheiden:
- Gemeinsame
Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr,
- Gemeinsame
Signalisierung mit den Fußgängern,
- Signalisierung
mit besonderen Radfahrersignalen.
Die Freigabezeit ist bei den angeführten Varianten
unterschiedlich. Eine Benachteiligung kann für den Radfahrer nicht erkannt
werden, da der Verkehrsstrom Radfahrer in der Signalstruktur nach den geltenden
Richtlinien je nach Variante berücksichtigt wird.
Durch die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Bevorrechtigung des ÖPNV kann es zu ungünstigen Zeitpunkten an einigen
Knotenpunkten zu längeren Wartezeiten nicht nur für den Radfahrer kommen.
Einbahnstraßenführung:
Durch die betreffenden Bereiche wurde die Öffnung von allen
vorhandenen Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr geprüft. Dabei
waren und sind die Fahrbahnbreite, Fahrbahnoberfläche und Verkehrsbelegung der Straße für die Beurteilung maßgebend.
Bei der Einführung von neuen Einbahnstraßen, wie z.B.
Rudolf-Breitscheid-Straße, wird und wurde versucht den entgegengerichteten
Radverkehr zu ermöglichen und umzusetzen. Aus den vorher genannten Gründen ist
dies nicht immer möglich.
Abstellanlagen:
Die Anlage von Abstellanlagen für Fahrräder konnten durch
die Stadt Potsdam bisher nur in begrenzten Ressourcen erfolgen. Das Engagement
privater Anlieger und Gewerbetreibender sollte angeregt werden. Zum Beispiel
könnte die DB-AG sensibilisiert werden, in ihrem Interesse tätig zu werden.
Die Stadt Potsdam hat erstmals an einem Fahrradklimatest
teilgenommen. Die Ergebnisse der Umfragen werden helfen, diese nutzbringend zu
berücksichtigen.
Durch alle Beteiligte wird eingeschätzt, dass die
Erarbeitung eines Konzeptes als Leitfaden, welches Bestandteil des
Verkehrsentwicklungsplanes sein könnte, sehr hilfreich für ein gemeinsames
koordiniertes Handeln wäre.