Antrag - 04/SVV/0874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Bericht über die Durchführung des Haushaltes des aktuellen Kalenderjahres jeweils zum Stichtag 30.06. und 30.09. des Jahres allen Stadtverordneten bis zum 20.07. und 20.10. des Jahres in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. In der jeweiligen Sitzung des Finanzausschusses, die nach den genannten Stichtagen

stattfindet, sind die Ergebnisse der Haushaltsdurchführung zu erläutern.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Den Stadtverordneten muss die Möglichkeit der Prüfung der Durchführung der gültigen Haushaltsatzung gegeben werden. Dazu ist die Berichterstattung durch den Finanzbeigeordneten sicherzustellen.

 

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