Beschlussvorlage - 04/SVV/0917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Feststellung der Wirtschaftspläne 2005 der Eigenbetriebe der Stadt Potsdam gemäß § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung wird für nachfolgende Unternehmen beschlossen:

 

·       Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam

·       Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“

·       Kommunaler Immobilien Service

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 78 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO müssen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushaltsplanes. Entsprechend § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zu entscheiden.

 

Anlage

 

Wirtschaftspläne

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

ja

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Anlagen

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