Beschlussvorlage - 04/SVV/0986
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.01.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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Erläuterung
Begründung:
Im Zuge einer Überarbeitung der mittelfristigen Jugendförderplanung wurde im zweiten Halbjahr 2004 mit einer umfassenden Bestands- und Bedarfsanalyse der gesamten Jugend(sozial)arbeit begonnen. Diese erfolgt zudem im Rahmen des Projektes „Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und -steuerung“ (vgl. DS 04/SVV/0915).
Gemäß § 26 Abs. 2 AGKJHG ist der Jugendförderplan jährlich
„von der Vertretungskörperschaft mit der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltsplanes zu beschließen“.
Im Jugendförderplan sind der in der Jugendhilfeplanung
festgestellte Jugendhilfebedarf für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII - KJHG und die dafür
vorgesehenen Aufwendungen auszuweisen. Diese müssen sich auf das laufende und
kommende Haushaltsjahr beziehen und die Planungen für zwei weitere
Haushaltsjahre darstellen (vgl. § 26 Abs. 1 AGKJHG).
Entgegen dieser gesetzlichen Forderung sieht sich die
Verwaltung wie im Vorjahr lediglich in der Lage, die vorhergehenden und
fortgeltenden Jugendförderpläne inhaltlich und finanziell für das Jahr 2005
fortzuschreiben. Gründe hierfür sind:
- Die
für eine mittelfristige Jugendförderplanung notwendige umfassende
Bestands- und Bedarfsanalyse wurde zwar begonnen, jedoch noch nicht
abgeschlossen. So konnte mit der Abstimmung und Bereitstellung notwendiger
statistischer Daten erst nach der Bestätigung der sechs Sozialräume als
verbindliche Grundlage einer integrierten Sozial- und Jugendhilfe-planung
(Beigeordnetenkonferenz am 23.06.2004) im zweiten Halbjahr 2004 begonnen
werden. Zudem ist die Fortschreibung der Jugendförderplanung in das
Projekt „Sozialraum-orientierte Jugendhilfeplanung und -steuerung“
eingebunden.
- Für
die Verwaltung hatte demgegenüber die kurzfristige Umsetzung dreier
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 05.05.2004
(Jugendförderplan 2004 einschließlich „1%-Beschluss Jugendsozialarbeit“
sowie Erweiterung Schulsozialarbeit – DS 04/SVV/0258 – und
Haushaltssicherungskonzept – DS 04/SVV/0173) sowie vom 01.09.2004
(Schulsozialarbeit - DS 04/SVV/0617) oberste Priorität. Die seitens der
Verwaltung zur Umsetzung der vorge-nannten SVV-Beschlüsse erarbeiteten
Maßnahmevorschläge wurden dem Jugendhilfeaus-schuss am 23.09. bzw.
28.10.2004 zur Kenntnis gegeben und am 01.11.2004 im Unteraus-schuss
Jugendhilfeplanung eingehend beraten (DS 04/SVV/0848).
- Nach
wie vor steht eine Entscheidung des Landes zur Fortsetzung des 610-Stellen-Programms
über das Jahr 2005 hinaus aus und ist damit keine Planungssicherheit für
etwa die Hälfte der in der Landeshauptstadt Potsdam regelgeförderten
Stellen ab 2006 gegeben.
Entgegen der Praxis der Vorjahre ist der Jugendförderplan
2005 eine reine Beschlussvorlage der Verwaltung, da eine Beteiligung der freien
Träger der Jugendhilfe (über die Regional- und Facharbeitskreise) nicht möglich
war. Letztere sahen sich als von den HSK-Kürzungen Betroffene sowie aus
fachlicher Sicht außer Stande, sich an einer Diskussion zu diesbezüglichen
Prioritätensetzungen zu beteiligen (Trägerkonferenz Jugendförderung am
27.10.2004).
Grundlagen:
-
Kinder-
und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vom 26. Juni 1990 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 - SGB VIII - KJHG.
-
AGKJHG
Land Brandenburg vom 26. Juni 1997 (Abschnitt VIII: Förderung der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
§ 26 Jugend-förderplan) - AGKJHG.
-
Landeshauptstadt
Potsdam. Jugendhilfeplan, Teil B: Jugendförderung. Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses vom 30.05.1996 und der Stadtverordnetenversammlung vom
06.11.1996 (DS Nr. 96/0611).
- Jugendförderplan der
Landeshauptstadt Potsdam 2002 bis 2003/2005 (DS 01/SVV/0610).
- Jugendförderplan der
Landeshauptstadt Potsdam 2003 bis 2004/2006 (DS 02/SVV/0627).
- Jugendförderplan der
Landeshauptstadt Potsdam 2004 (DS 04/SVV/0258).
Fazit finanzielle Auswirkungen
siehe Anlage 1
Nach § 26
Abs. 2 AGKJHG ist der Jugendförderplan von der Vertretungskörperschaft mit der
Ver-abschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Dabei gelten
dann diejenigen finan-ziellen Aufwendungen für den Jugendförderplan, die im
Haushalts- und Finanzplan vorgesehen sind (§ 26 Abs. 2 S. 2 AGKJHG: „Die im
Haushaltsplan und Finanzplan vorgesehenen Aufwendungen des örtlichen Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe werden Bestandteil des Jugendförderplanes.“).
Die
finanziellen Auswirkungen stehen damit unter dem Vorbehalt einer
wirksamen Haushaltssatzung und eines wirksamen Haushaltsplanes 2005 und sind
auf den Inhalt des Haushaltsplanes beschränkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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2
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60,5 kB
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23 kB
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4
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(wie Dokument)
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34 kB
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5
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(wie Dokument)
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24 kB
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