Beschlussvorlage - 05/SVV/0005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Betrieb des Kulturhauses Rathaus Babelsberg wird zum 01.03.2005 in freie Trägerschaft überführt.
  2. Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber des Kulturhauses Rathaus Babelsberg die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Potsdam e. V. einzusetzen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem freien Träger die Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßstab der Vertragsgestaltung ist die weitere Profilierung und Entwicklung des Hauses zum Kultur- und Bürgerhaus für den Stadtteil Babelsberg.
  4. Bei den Verhandlungen ist der künftige Betreiber zu verpflichten, dass

 

    1. die erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine Bestand hat,
    2. offene Angebote, die sich an den Stadtteil richten, sichergestellt werden,
    3. mit den Vereinen, Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng zusammen gearbeitet, diesen auch das Primat bei der Nutzung des Hauses garantiert wird

d.      und durch das vorgelegte Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes nachhaltig gesteigert wird.

 

5.      Der zwischen der AWO und dem Oberbürgermeister auszuhandelnde Überleitungsvertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Die kontinuierliche personelle Betreuung für die Organisation und Durchführung des in der Stadtteilkulturarbeit eingebundenen Böhmischen Weberfestes wird durch die Landeshauptstadt Potsdam im Kulturhaus Rathaus Babelsberg gewährleistet.
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Erläuterung

Begründung

 

Ausgangssituation

 

Das Kulturhaus Rathaus Babelsberg erfüllte in den vergangenen Jahren als Kultur- und Bürgerhaus wichtige kulturelle und soziale Funktionen für den Stadtteil. Mit drei Personalstellen, dem Fachbereich Kultur und Museum zugeordnet, wurde eine Reihe eigener Veranstaltungen durchgeführt. Genannt seien hier exemplarisch das Puppen- und Figurentheater, Ausstellungen zur  Kleinkunst, die Reihe „Klassik im Park“ und die Koordination des Böhmischen Weberfestes.

 

Das Rathaus Babelsberg wird mehrheitlich von freien Trägern, Vereinen, Initiativen und Gruppen genutzt, darunter:

 

Þ      Kunstschule e. V.

Þ            Landesarbeitsgemeinschaft kulturpädagogischer Einrichtungen des Landes Brandenburg e.V.

      Þ            Singschule Babelsberg e. V.

Þ  Stadt-Spiel-Truppe e. V.

Þ  Verein Alt-Nowawes / Böhmisches Dorf

 

Darüber hinaus gab es einen Mietvertrag für die Räume des Hohenzollern-Cafés, der zum 31.12.2004 beendigt wurde. Die Räume des Hohenzollern-Cafés sind einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

 

Mit Beschluss zum HSK vom Mai 2004 erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, das Kulturhaus Rathaus Babelsberg in freie Trägerschaft zu überführen.

 

Darüber hinaus gibt es den SVV-Beschluss vom 02.06.2004, eine Konzeption vorzulegen, die beinhaltet, durch welche Maßnahmen die Attraktivität und Auslastung des Kulturhauses Rathaus Babelsberg weiter gesteigert werden kann.

 

Um beide Beschlüsse miteinander zu verknüpfen, wurde im Amtsblatt 17/04 der öffentliche Teilnahmewettbewerb zur Übertragung des Hauses in freie Trägerschaft mit entsprechenden Leistungskomponenten ausgeschrieben.

 

 

Leistungen

 

-            Betreibung des Kulturhauses Rathaus Babelsberg als stadtteilorientiertes Kultur- und Bürgerhaus mit ausgeprägtem sozialen Profil

 

-            Durchführung eigener Angebote und Übernahme derzeit erfolgreich laufender zielgruppenorientierter Projekte und Programme

 

-           Kurs- und Projektkoordination bestehender Angebote von Vereinen in den Bereichen der bildenden und darstellenden Kunst und der Musik

 

-           Sozial-, Bildungs- und Informationsarbeit im sozialraumorientierten Bürgerhaus

 

-            Darstellung generationsübergreifender Angebote

                                                                                                                             

Zielgruppen

 

Familien, Kinder, Menschen in der 2. Lebenshälfte, Vereine, Nachbarschaftsinstitutionen, Initiativen zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements.

 

 

Entscheidungsverfahren

 

Ihre Teilnahme am Verfahren erklärten frist- und formgerecht drei anerkannte freie Träger. Sie wurden in der Folge über inhaltliche, materielle und technische Gegebenheiten vor Ort und über die zu verhandelnden Vertragsbestandteile umfassend informiert. Zwei der drei Träger haben frist- und formgerecht ihre qualifizierten Nutzungskonzepte eingereicht.

 

Zur fachlichen Auswahl wurde eine Kommission gebildet, bestehend aus Bereichen der Verwaltung, Mitgliedern des Kulturausschusses verschiedener Fraktionen, einem Vertreter der Vereine und Profilträger des Hauses sowie dem Geschäftsführer von Stadtkontor als kompetenten Entwicklungsträger für Babelsberg (s. Anlage 1).

 

Die Kommission tagte zweimal. Die Kommission hat der Auswahl Bewertungskriterien zugrunde gelegt, welche auch den Trägern als Leitfragen ergänzend zu den von ihnen vorgelegten Nutzungskonzeptionen mit ausreichender Beantwortungsfrist übermittelt wurden.

 

 

Basis war die Beachtung allgemeiner Bürgerhausgrundfunktionen

 

  1. Plattform für bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftskommunikation zum kooperativen Miteinander im Stadtteil

 

  1. Netzwerkknoten für Initiativen, Vereine und Projektgruppen zur individuellen und gemeinschaftlichen Selbstbetätigung

 

  1. Forum für kommunale Dialoge und Zukunftsszenarien der Stadtteilentwicklung

 

  1. Treffpunkt für soziale Nähe und Sicherheit im gesellschaftlichen Wandel 

 

  1. Kristallisationsort für generationsübergreifende Begegnungen, nichtkommerzielle und private Veranstaltungen

 

 

Des Weiteren wurden folgende spezifische Kriterien definiert

 

  1. Definition der neu einzubringenden Profile, Programme und entsprechende Raumzuordnung

 

2.      Verknüpfung der im Haus neu eingebrachten Profile mit den Funktionen und Programmen der Nutzer im Haus

 

  1. Zeitliche Meilensteine der Profilierungskonzeption als zentrales generationsüber- greifendes Bürgerhaus im Stadtteil

 

  1. Vorlage eines Musterhaushaltes mit städtischem Zuschuss in Höhe von 75.000 €

 

  1. Belegungsplan zur effektiven Auslastung des Hauses

 

  1. Übernahme einer Personalstelle

 

  1. Programm- und Veranstaltungsvorhaben

 

  1. Darstellung erforderlicher Baumaßnahmen

 

 

 

 

 

Das Auswahlverfahren schloss mit dem Votum der Kommission ab, der AWO die Trägerschaft zu übertragen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war:

dass der freie Träger

 

-          die Bürgerhaus- und Stadtteilfunktion mit dem vorgelegten Nutzungskonzept in hohem Maße erfüllen kann

-            Absprachen mit bisherigen Nutzern des Hauses geführt hat und ein Synergieplus zu bestehenden Vereinen und ihren Angeboten erreicht werden kann

-           eine nachvollziehbare Raumnutzungsplanung vorlegt

-           die kontinuierliche Auslastung des Hauses  gewährleistet

-           die Zielgruppenansprache Kinder, Familien, Senioren realisiert

-           die Bereitschaft zur Übernahme einer Personalstelle als Koordinator im Hause erklärt

-           in ihrem Finanzplan das Zuschusslimit einhält, eigene Programme und Projekte ausfinanziert hat und Honorarmittel für kleinteilige Projektmittel vorhanden sind

 

 

Es wird empfohlen, dem Votum der Auswahlkommission zu folgen  und den Oberbürger- meister zu beauftragen, die Verhandlungen mit der AWO aufzunehmen. Dabei sind die Modalitäten der Betriebsüberleitung einer Personalstelle gemäß § 613 a BGB zu beachten und zunächst auf 5 Jahre befristete Verträge mit dem ausgewählten Träger (Betriebsüberlassungsvertrag, Nutzungsvereinbarungen und Rahmenkonzeption) abzuschließen.

 

Vor Beschlussfassung wurden im Kulturausschuss am 13.01.2005 und im Jugendhilfe- ausschuss am 27.01.2005 das Votum vorgestellt und eine Beschlussempfehlung gegeben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der im HSK 2004 vorgesehene Zuschuss in einer Höhe von max. 125.000 € wurde um die Kosten einer Personalstelle verringert, die im Stellenplan der Stadt verbleibt.

 

Der jährliche Zuschuss für den freien Träger wird auf 75.000 € gedeckelt.

 

Die Förderhöhe definiert den jährlich anfallenden Höchstbetrag zur Bestreitung anteiliger Betriebskosten und zur Förderung einer (1) Personalstelle.

 

Das Kulturhaus Rathaus Babelsberg bleibt Eigentum der Stadt.

Die für das Haus erforderliche Nettokaltmiete an den Kommunalen Immobilien Service  (KIS) wird seitens der Stadt haushaltsneutral gehalten.

 

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Anlagen

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