Beschlussvorlage - 05/SVV/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle Potsdam I wird auf das Gebiet des Ortsteiles Golm erweitert und umfasst somit insgesamt die Stadtgebiete Bornim, Bornstedt, Ortsteil Eiche, Ortsteil Golm, Ortsteil Grube, Jägervorstadt, Nauener Vorstadt, Nedlitz und Sacrow.

 

2.  Die Schiedspersonen der Schiedsstellen Potsdam I, II, III, IV und V vertreten sich im Falle der Verhinderung gegenseitig untereinander.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Schiedsstelle des ehemaligen Amtes Werder umfasste bis zur Gemeindeneugliederung auch das Gebiet der Gemeinde Golm. Von den für diese Schiedsstelle tätigen Schiedspersonen ist niemand in Golm wohnhaft. Daher konnte für den Ortsteil Golm die Tätigkeit der bisherigen Schiedsstelle nicht in der Weise übernommen werden, wie es für die Gemeinden des ehemaligen Amtes Fahrland möglich war.

 

Die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit der Schiedsstelle Potsdam I auf das Gebiet des Ortsteiles Golm ist wegen der angrenzenden Lage zum Ortsteil Eiche am günstigsten.

Die Möglichkeit bleibt jederzeit erhalten, die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstellen in Potsdam neu zu ordnen, wenn eine ausreichende Anzahl von Bürgern und Bürgerinnen bereit ist, das Ehrenamt als Schiedsmann/Schiedsfrau zu übernehmen.

 

Die Regelungen zur Zuständigkeit der Schiedsstellen und zur Vertretung der Schiedspersonen haben die Gemeinden zu treffen gemäß §§ 1 Absatz 1 Satz 2, 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom  21. November 2000 (Gesetz- und Verordnungsblatt I S. 158).

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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