Anfrage - 05/SVV/0020
Grunddaten
- Betreff:
-
Uferweg Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Steeven Bretz, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.02.2005
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Beschlussvorschlag
Ich frage den Oberbürgermeister,
wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand zum Uferweg Griebnitzsee aus städtischer Sicht dar?
Antwort:
Bund und Landeshauptstadt haben in jüngster Zeit gemeinsam Anlass gesehen, sich zu Gesprächen zusammen zu finden und entsprechende Terminabsprachen zu treffen. Anlass auch deswegen, weil es inzwischen sehr divergierende gerichtlichen Entscheidungen erster Instanz gibt. Zuletzt hat das Landgericht Cottbus in seiner jüngsten Entscheidung vom 24.01.2005 die ursprünglich vom gleichen Gericht zu Gunsten der Stadt ausgesprochene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Nach dieser einstweiligen Verfügung durfte der Bund keine weiteren Veräußerungen von Mauergrundstücken am Griebnitzsee vornehmen. Das Landgericht Cottbus stützt seine jüngste Auffassung nunmehr darauf, dass die Stadt keine klagefähigen Rechte aus dem Mauergrundstücksgesetz habe, die Angelegenheit nicht justiziabel sei, was darauf hinausliefe, dass der Bund im Grunde seinen Willen, wann er Mauergrundstücke im öffentlichen Interesse an Kommunen veräußert, nach „Gutdünken“ bilden könnte. Diese rechtliche Begründung im Eilverfahren ist für uns nicht verständlich. Etwas ganz anderes wurde 2003 vom hiesigen Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Das VG Potsdam entschied, dass die Gemeinde keine Vorkaufsrechte nach dem BauGB des Bundes hat, wenn sie vorher die Möglichkeit hatte, nach dem Mauergrundstücksgesetz vorzugehen; das VG Potsdam sah darin Rechte der Gemeinde, die auch eingeklagt werden können. Zu bemerken ist also, dass zwei erstinstanzliche Entscheidungen zweier Gerichtszweige (einmal Zivilgericht, einmal Verwaltungsgericht) völlig entgegengesetzte Rechtsauffassungen zugrunde legen und entsprechend entscheiden.
Diese ungeklärte Rechtslage, die man noch durch weitere
Eilentscheidungen zu Gunsten der Stadt aufzeigen könnte, war dann Anlass für
beide – Bund und Landeshauptstadt – die Verhandlungen wieder aufzunehmen und zu
überlegen, was denn vernünftige Lösungsansätze sein könnten,
Kompromisslösungen, die es der Stadt sehr wohl ermöglichen sollen, den Uferweg
zu sichern und auch den Uferpark gestalterisch zu entwickeln. Dabei hat es sich
als sehr hilfreich erwiesen, dass der Bund die Verhandlungsführung in die Hände
des Vorstandes der neu gegründeten Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
gelegt hat. Seit kurzem ist ein Vorstandsmitglied dort Verhandlungsführer in
dieser Angelegenheit.
So sind wir jetzt am Montag, den 31.01.2005, in einem langen
und ausführlichen Gespräch die verschiedenen Fallgruppen mit den Vertretern der
BImA durchgegangen und es ergibt sich für die Position des Bundes derzeit
folgendes Bild:
Der Bund erklärt, dass er die Planungen und
Planungsabsichten der Landeshauptstadt Potsdam respektiert, dass er will, dass
eine Gestaltung eines Uferparks ermöglicht und der Uferweg gesichert wird.
Wesentliches Potenzial dafür, dies zu ermöglichen, können diejenigen
Grundstücke sein, über die der Bund frei verfügen kann. Dieses ist im Übrigen
die Mehrzahl der Grundstücke, über die er überhaupt verfügt. Nur die geringere
Zahl ist von Anträgen nach dem Mauergrundstücksgesetz betroffen. Die Mehrzahl
ist nicht von derartigen Anträgen erfasst und der Bund signalisiert die
Bereitschaft, dass solche Grundstücke, soweit sie denn für die öffentlichen
Zwecke der Landeshauptstadt Potsdam benötigt werden, an die Landeshauptstadt
Potsdam veräußert werden können. Dabei wird für die Preisbildung von der
Grundstücksqualität der Gemeinbedarfsfläche ausgegangen. Dies käme dem sehr
nahe, was die Stadt bisher an Quadratmeterpreis veranschlagt hat, ohne dass in
den Gesprächen bereits direkt über den Quadratmeterpreis und seine Bezifferung
geredet wurde. Aber die Grundstücksqualität ist dabei ja das Entscheidende. Das
Zugrundelegen von Gemeinbedarfsfläche dürfte den hiesigen Preisvorstellungen
sehr nahe kommen.
Dieses Potenzial möchte der Bund nutzen, ohne dass bereits
über einzelne Grundstücke und Einzelheiten weiterer Art geredet werden konnte,
die Planungen der Landeshauptstadt Potsdam mit zu ermöglichen, soweit also das
„öffentliche Interesse“ auf den frei verfügbaren Grundstücken des Bundes
festzustellen ist.
Es gibt daneben die weiteren Fallgruppen. So gibt es die
Fallgruppe derjenigen Grundstücke, bei denen zwar ein Antrag nach dem
Mauergrundstücksgesetz vorliegt, dieser aber nicht fristgerecht eingegangen ist
(nach § 4 Mauergrundstücksgesetz musste dieser Antrag bis zum 31.01.1997
gestellt werden). Dann gibt es eine Fallgruppe, bei denen zwar die Anträge
fristgerecht gestellt wurden, aber die Antragsteller bisher ihre persönliche
Berechtigung nicht lückenlos nachweisen konnten. Und es gibt schließlich jene
12 Fälle, bei denen der Bund schon sogenannte „Bescheidschreibungen“ an die
Antragsteller um den 24.11.2004 herausgegeben hat. In diesen Fällen ist nach
dem Dafürhalten des Bundes alles nachgewiesen, was die persönliche Berechtigung
nach dem Mauergrundstücksgesetz erfordert. Zu diesen 12 Fällen gehören auch die
vier bereits beurkundeten Grundstücksverträge, die die Landeshauptstadt Potsdam
durch weitere einstweilige Verfügungen von Amts- und Landgericht Potsdam
hinsichtlich der vorzunehmenden grundbuchlichen Eintragungen gestoppt hat.
In diesen 12 Fällen wird die BImA in diesen Tagen Schreiben
herausgeben, die eine Einigungs- und Kompromisslösung herbeiführen sollen. Der
Bund will zu erkennen geben, dass er die Planungen der Stadt respektiert und
unterstützt. Gleichzeitig wird – abgestimmt mit der Landeshauptstadt Potsdam –
erklärt, dass die Stadt in diesen Fällen nicht mehr auf den Erwerb des
Volleigentums besteht, sondern es im Interesse einer Einigungs- und
Kompromisslösung vorstellbar ist, dass grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten
– ggf. in Form eines Wegerechts – akzeptiert werden, wenn insgesamt der Zweck
einer Sicherung des Uferweges und einer Gestaltung eines Uferparks ermöglicht
wird. Dieses Schreiben der BImA wird mit weiteren Hinweisen versehen sein, so
insbesondere dem Hinweis auf das Brandenburgische Naturschutzrecht (§§ 44 ff
BbgNatSchG). Dieses Landesrecht sichert, dass ein Betretungsrecht für jedermann
auf eigene Gefahr für den Uferstreifen besteht, auch wenn es sich um privates
Eigentum handelt. Das heißt insbesondere, dass niemand dort nach gültigem Recht
die Öffentlichkeit ausschließen könnte, etwa einen Zaun ziehen dürfte. Des
Weiteren wird voraussichtlich der Hinweis enthalten sein, dass die
Landeshauptstadt Potsdam – sofern dies in der heutigen Sitzung beschlossen werden sollte – ihre
baurechtlichen Planungen weiter zügig in Angriff nimmt. Bekanntlich ist dieses
Bebauungsplan-Verfahren in der höchsten Priorität (Priorität 1) und der
Oberbürgermeister schlägt Ihnen heute vor, – wie im Baurecht vorgesehen – den
Aufstellungsbeschluss zu wiederholen und neu zu fassen sowie aus bestimmten
formalrechtlichen Gründen (vorsorglich) auch noch einmal die Veränderungssperre
zu beschließen. Der Bund wünscht sich von der Stadt auch das klare Signal, dass
die Landeshauptstadt Potsdam die bauplanerischen Dinge zügig und ernsthaft
vorantreibt.
In allem liegt ein Geist des wechselseitigen Nachgebens, der
aus hiesiger Sicht die reale Chance einer einvernehmlichen und vernünftigen
Lösung beinhaltet. Freilich müssen sich alle Seiten ein Stück bewegen. Dies ist
auch ein Appell an die 12 beteiligten Antragsteller nach dem
Mauergrundstücksgesetz. Man würde im Übrigen in dem Bebauungsplan-Verfahren
auch aufnehmen, was die frühere historische Situation war und was aus heutigen
sachlich gerechtfertigen Gründen ggf. für eine Wiederherstellung einer alten historischen
Situation spricht. Aber dies alles – die Wiederherstellung bestimmter
historischer Situationen – kann nicht im Vertragswege von Seiten der Stadt
verbindlich zugesichert werden. Derartige Fragen sind in ein geordnetes
B-Plan-Verfahren einzubeziehen und einer Abwägung zuzuführen, die letztlich die
StVV vorzunehmen hat.
Mein Appell wäre an alle Beteiligten, sich in diesem Sinne
aufeinander zuzubewegen, die öffentliche Zugänglichkeit von Uferweg und
künftigen Uferpark nicht in Frage zu stellen, auf die sich jetzt abzeichnende
Lösung einzuschwenken. Mir ist aus manchen Gesprächen mit Eigentümern bekannt,
dass viele den Weg in keiner Weise in Frage stellen wollen, weil sie ihn selbst
für wichtig halten, ihn selbst zum Joggen oder Rad fahren nutzen. Wenn die sich
anbahnende einvernehmliche Lösung zustande kommt, wird es für die
Landeshauptstadt Potsdam unnötig, weiter den Rechtsweg zu beschreiten. Dies ist
aus vielen Gründen anzustreben. Die reale Chance für eine gütliche Einigung ist
vorhanden.
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