Anfrage - 05/SVV/0056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Grundanliegen der Jugendclubs ist die pädagogische Leitung und Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in ihren Einrichtungen.

Hierzu steht im Widerspruch der Ausschank von Alkohol und das Rauchen.

Die Jugendclubs sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen und für ihre Einrichtungen Rauch- und Alkoholverbot durchsetzen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister,

 

ob ein generelles Rauch- und Alkoholverbot in den Jugendclubs im Stadtgebiet Potsdam ausgesprochen werden kann.

 

 

Antwort:

 

Die „Orientierung ... an einer gesunden Lebensweise“ ist als Bestandteil des Leistungskataloges „Offene Kinder- und Jugendarbeit in Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen“ (DS 068/99/JHA) gemäß der Förderrichtlinien Jugendförderung eine Zuwendungsvoraussetzung für Potsdamer Jugendklubs (DS 017/01/JHA - vgl. Richtlinie IV, Punkt 2, Absatz 2). Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen gemäß Förderrichtlinien ist die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (insbesondere hinsichtlich Alkoholabgabe- und -verzehr sowie Rauchverbot in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gemäß §§ 9 und 10 JuSchG). In den jeweiligen Hausordnungen der Klubs ist dies verbindlich geregelt.

 

Allerdings halten die Jugendklubs gemäß § 11 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. o.g. Leistungskatalog und Förderrichtlinie Leistungsangebote für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vor.

Daraus ergeben sich gewollte unterschiedliche Verbotsformen:

 

-          vom absoluten Alkohol- und Rauchverbot inner- und außerhalb des Klubs, über

-          ein lokales Verbot innerhalb bei gleichzeitiger Duldung außerhalb der Klubräume
(z.B. innerhalb festgelegter Raucherzonen) und

-          ein temporäres Verbot (z.B. im offenen Nachmittagsbereich während der Anwesenheit unterschiedlichster Alters- bzw. Interessengruppen) bis hin zu

-          einer lokalen wie temporären Aufhebung des Verbotes zu zielgruppenspezifischen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Diskotheken und Partys in den Abend- bzw. Nachtstunden),

und wird zudem um eine Vielzahl weiterer Suchtpräventionsmaßnahmen ergänzt.

 

Die mit der vorgenannten Praxis verbundenen pädagogischen Herausforderungen sind regelmäßig Gegenstand des fachlichen Austausches der Jugendklubmitarbeiter/innen. So wird diese Problematik beispielsweise am 21.04.2005 den Themenschwerpunkt des vom Jugendhilfeausschuss als Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII anerkannten Arbeitskreises Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bilden.

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Erläuterung

 

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