Beschlussvorlage - 05/SVV/0032
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 85 "Alt-Drewitz-Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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17.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 85 “Alt-Drewitz-Nord“
entschieden (gemäß Anlage 1, 1a und 1b).
2. Des
Bebauungsplans Nr. 85 “Alt-Drewitz-Nord“
ist öffentlich auszulegen
gemäß § 3 Abs.2 BauGB (siehe Anlage 2)
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In
den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1
: Kurzeinführung ( 3 Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den
Stellungnahmen
der
Träger öffentlicher Belange ( 6 Seiten)
Anlage 1b: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den
Stellungnahmen
der Fachbereiche ( 3 Seiten)
Anlage 2
: Bebauungsplan Nr. 85 „Alt-Drewitz – Nord“ mit Begründung (50 Seiten, 1 Plan)
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung
hat am 15.09.1999 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 „Alt – Drewitz –
Nord beschlossen. Anlass ist der Veränderungsdruck auf das Gebiet, der sich in
den letzten Jahren durch verstärkte Eindringen von gewerblichen Nutzungen in
den östlichen Randbereich des Gebietes bemerkbar gemacht hat, und die daraus
bereits entstandenen wechselseitigen bodenrechtlichen Spannungen zwischen
gewerblicher und der gebietsprägenden Wohnnutzung.
Im Rahmen
der Erarbeitung eines ersten Vorentwurfes zum Bebauungsplan und des dazu
durchgeführten Beteiligungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass für die
Umsetzung dieser Ziele ein einfacher Bebauungsplan in Form eines
Textbebauungsplanes, der im Wesentlichen nur Festsetzungen zur Art der Nutzung
und zu den überbaubaren
Grundstücksflächen trifft, nicht genügt. Der Bebauungsplan wird deshalb
als qualifizierter Bebauungsplan, bestehend aus einer Planzeichnung und
textlichen Festsetzungen, aufgestellt. Der Bebauungsplan trifft insbesondere
Festsetzungen zur Art und Maß der Nutzung, der Bauweise, zu den
Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsleitungen sowie zum Schutz vor
Lärmimmissionen. Im
Bebauungsplan werden Allgemeine Wohngebiete m nordwestlichen Teilbereich des
Bebauungsplangebietes, die Fläche zwischen der Grenze des
Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal – Beelitzer Sander im Westen, im Norden und Osten die
Turmstraße, festgesetzt. Nach Süden grenzt ein besonderes Wohngebiet und nach Norden Kleingärten an. Der Teilbereich östlich der Neuendorfer Straße wird als
Mischgebiet ausgewiesen daran grenzt
ein besonderes Wohngebiet
und ein Mischgebiet bis zur
Turmstraße an. Dies entspricht dem Ziel, zum einen für die im Geltungsbereich
des Bebauungsplans vorhandenen Nutzungen die planungsrechtlichen
Vorraussetzungen zu schaffen und zum anderen den Umnutzungsdruck Einhalt zu
gebieten und die lokale Funktionalität des Ortsteils zu stärken.
Mit
Schreiben vom 22.07. 2004 wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB sowie die Fachbereiche der Stadtverwaltung aufgefordert, zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 85 „Alt – Drewitz - Nord“ Stellung zu nehmen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung der
Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 1a)
zum Entwurf der Planung vom 01.07.2004
Gemäß § 4 Abs. 1 wurden
Behörden und Stellen im Land Brandenburg, die Träger öffentlicher Belange sind
und deren Belange von den Planänderungen berührt sein können, um Stellungnahme
zum Entwurf des Bebauungsplanes gebeten. 6 Stellungnahmen sind eingegangen.
Davon enthalten 4 Stellungnahmen Bedenken und Hinweise, die im Bebauungsplan zu
berücksichtigen sind
Durch die Energie und Wasser
Potsdam GmbH wird darauf hingewiesen, das die bestehende Trafostation am
Denkmalplatz als Versorgungsanlage im Plangebiet übernommen werden sollte und
im öffentlichen Straßenraum sind Leitungstrassen für Schmutzwasser-
Erschließung vorzusehen sowie Flächen für zwei Abwasserpumpwerke am
Denkmalplatz und im Bereich Turmstr. 7.
Im Plan wird der Standort der Trafostation festgesetzt und die
Begründung in den Kapiteln „Bestandsanalyse“ und „Flächen für
Versorgungsanlagen“ ergänzt.
Das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalbereich West
weist darauf hin, dass aus immissionschutzrechtlicher Sicht die
Festsetzung der Grünflächen mit der Zweckbindung „Dauerkleingärten“ an der
Nuthestraße als nicht ausreichend geregelt ist sowie im WA 1, WB 2, MI 1 und MI
2 die bauliche Anordnung von Schlafräumen (Schlaf- und Kinderzimmer) sowie
Balkonen und Terassen auf der lärmabgewandten Seite anzuordnen sind. Die
Zweckbindung Dauerkleingärten für private Grünflächen an der nördlichen Grenze
des Plangebietes entfällt daher
und die Fläche wird als private Grünfläche ohne besondere Zweckbindung
festgesetzt. Die Begründung wird in den Kapiteln „Bestandsanalyse“ und „Lärmschutzmaßnahmen in den
Baugebieten“ mit den Hinweisen zur Luftschadstoffsituation im Raum Drewitz / Am
Stern ergänzt.
Das Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum; Abteilung Denkmalpflege weist darauf
hin, dass die Denkmalanlage aus dem 1. Weltkrieg auf dem Denkmalplatz sowie
der Kleinbauernhof Neuendorfer Straße 55 im Bebauungsplan entsprechend
gekennzeichnet werden müssen. Im
Bebauungsplan werden die genannten Objekte nachrichtlich übernommen.
Das Landesamt
für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum; Abteilung
Bodendenkmale / Archäologisches Landesmuseum weist darauf hin , dass
sich im Plangebiet mit an
Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit existierende noch nicht erkundete
Bodendenkmäler befinden. Die Hinweise zum Umgang mit den vorhandenen bzw.
möglichen neuen Bodenkmälern werden gem. BbgDSchG in die Begründung mit aufgenommen.
Aus dem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung zu den der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben
sich folgende Änderungen:
–
der Standort der
bestehenden Trafostation wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt
–
die Festschreibung der
zwei Abwasserpumpstationen wird nach Klärung mit der EWP übernommen
–
die Zweckbindung
„Dauerkleingärten“ für private Grünflächen entfällt und die Fläche wird als
private Grünflächen festgesetzt
–
die Hinweise zur
Luftschadstoffsituation im Raum
Drewitz / Am Stern sowie die Empfehlung zur günstigen baulichen
Anordnung von Schlafräumen sowie von Balkonen und Terrassen werden aufgenommen
–
Nachrichtliche Übernahme
der genannten Denkmäler im Plan und in der Begründung
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung (s.
Anlage 1b) zum Entwurf der Planung
vom 01.07.2004
Aus
der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Stellungnahmen zur
Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des Gebietes
und zur Erschließung ein.
Die Bereich Umwelt und Natur
weist darauf hin, dass die gesicherte Erschließung - hinsichtlich der
Schmutzwasserversorgung - nicht ausreichend sei und Erhaltungsbindungen für
Einzelbäume bzw. eine Verschiebung der bebaubaren Flächen vorzusehen ist. In
der Planzeichnung werden im Bereich der Flurstücke 372 und 373
Erhaltungsbindungen festgesetzt sowie für sieben weitere Bäume. Die Begründung
wird in den Kapiteln „Bestandsanalyse“ , „Flächen für Versorgungsanlagen“ und
„Auswirkungen des Bebauungsplans“ ergänzt.
Der Bereich
Verkehrsanlagen fordert zum Wohl der Allgemeinheit ein Geh- und Radweg
auf der Wartungsstraße entlang der Nuthestraße und verweist darauf, dass eine
Erweiterung der Wendeanlage am Ende der Bebraer Straße nicht erforderlich sei.
Auf der Wartungsstraße parallel zur Nuthestraße wird ein Geh- und
Fahrrecht zugunsten des
Allgemeinheit festgesetzt. Die
festgesetzte Straßenverkehrsfläche der am Ende der Bebarer Straße wird auf die bereits
gewidmete Teilfläche reduziert
Aus dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung ergeben sich folgende Änderungen
–
Parallel
zur Nuthestraße auf der Fernheizleitung und Wartungsstraße wird ein Gehrecht für Fußgänger und ein Fahrrecht Radfahrer für die Allgemeinheit festgesetzt
–
die
Wendeschleife im Bereich der Bebraer Straße wird reduziert
II. Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Fachbereiche gefolgt wird, kann der Beschluss zur Abwägung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 85 „Alt – Drewitz - Nord gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55 kB
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2
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37,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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209,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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391,4 kB
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