Beschlussvorlage - 05/SVV/0034
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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Erläuterung
Begründung
Anlass für die Beschlussvorlage:
Aktuelle Recherchen im Zusammenhang mit rechtlichen
Auseinandersetzungen um die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 8 „Uferzone Griebnitzsee“ haben ergeben, dass zwar die
Veröffentlichung der Tagesordnung der Stadtverordneten-versammlung am
29.09.2004 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam korrekt erfolgt ist,
jedoch die Ankündigung im Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes mit einem falschen
Datum (06.10.2004) versehen ist. Um auch das Risiko auszuschließen, dass
hieraus ein Fehler in der Bekanntmachung der Tagesordnung konstruiert wird, der
sich auf die Wirksamkeit der Satzung auswirken könnte, empfiehlt die
Verwaltung, die Beschlussfassung über die Veränderungssperre zu wiederholen.
Die Satzung wird dann erneut bekannt gemacht.
Zudem sind öffentlich Zweifel geäußert worden an der
Aktualität des politischen Willens, für die Uferzone Griebnitzsee einen
Bebauungsplan aufzustellen, der die Gestaltung des ehemaligen Mauerstreifens
als öffentlich nutzbares Ufer sichert. Um auch hier Klarheit zu schaffen, ist
in einer weiteren Vorlage der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.1991 bekräftigt
und aktualisiert neu gefasst worden.
Die Veränderungssperre darf erst zeitlich dem
Aufstellungsbeschluss nachfolgend beschlossen werden. Eine Beschlussfassung in
der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist zulässig.
Begründung der Beschlussvorlage:
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr. 5807/003) gefasst. Mit
diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für
den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Bebauungsplan befindet sich
in der Vorentwurfsphase, der dazugehörige Grünordnungsplan wurde bereits
erstellt und fachbehördlich geprüft.
Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer
(Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen
Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten
Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses
wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch
sofort und reichlich genutzt.
Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als
Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner
Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten
Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den
Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete
Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg
Griebnitzsee ermöglicht einen mehrere kilometerlangen Wanderweg durch die
Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer
Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und
mit Berlin-Zehlendorf.
Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den
verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern
nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.
Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wesentlich erschweren. So kam es Ende September 2004 zur Errichtung von Sperren und Beseitigungen der Wegefläche. Verstärkt wird die Problematik der Sicherung der Flächen für das Gemeinwohl dadurch, das die notwendigen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. keine sonstige Sicherung eines Nutzungsrechtes besteht.
Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung
der Planung für das Gebiet ‚Griebnitzsee’ eine Veränderungssperre zu erlassen.