Beschlussvorlage - 05/SVV/0034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB gemäß Anlage.

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Erläuterung

Begründung

 

Anlass für die Beschlussvorlage:

 

Aktuelle Recherchen im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen um die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Uferzone Griebnitzsee“ haben ergeben, dass zwar die Veröffentlichung der Tagesordnung der Stadtverordneten-versammlung am 29.09.2004 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam korrekt erfolgt ist, jedoch die Ankündigung im Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes mit einem falschen Datum (06.10.2004) versehen ist. Um auch das Risiko auszuschließen, dass hieraus ein Fehler in der Bekanntmachung der Tagesordnung konstruiert wird, der sich auf die Wirksamkeit der Satzung auswirken könnte, empfiehlt die Verwaltung, die Beschlussfassung über die Veränderungssperre zu wiederholen. Die Satzung wird dann erneut bekannt gemacht.

Zudem sind öffentlich Zweifel geäußert worden an der Aktualität des politischen Willens, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Gestaltung des ehemaligen Mauerstreifens als öffentlich nutzbares Ufer sichert. Um auch hier Klarheit zu schaffen, ist in einer weiteren Vorlage der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.1991 bekräftigt und aktualisiert neu gefasst worden.

Die Veränderungssperre darf erst zeitlich dem Aufstellungsbeschluss nachfolgend beschlossen werden. Eine Beschlussfassung in der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist zulässig.

 

 

Begründung der Beschlussvorlage:

 

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr. 5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Bebauungsplan befindet sich in der Vorentwurfsphase, der dazugehörige Grünordnungsplan wurde bereits erstellt und fachbehördlich geprüft.

 

Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer (Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch sofort und reichlich genutzt.

 

Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg Griebnitzsee ermöglicht einen mehrere kilometerlangen Wanderweg durch die Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und mit Berlin-Zehlendorf.

 

Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.

Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wesentlich erschweren. So kam es Ende September 2004 zur Errichtung von Sperren und Beseitigungen der Wegefläche. Verstärkt wird die Problematik der Sicherung der Flächen für das Gemeinwohl dadurch, das die notwendigen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. keine sonstige Sicherung eines Nutzungsrechtes besteht.

 

Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung der Planung für das Gebiet ‚Griebnitzsee’ eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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