Antrag - 04/SVV/0977

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Juni eines jeden Kalenderjahres einen Eckwertebeschluss für das kommende Haushaltsjahr zur Beschlussfassung vorzulegen.

Parallel dazu sind alle Fraktionen und auf Anforderung auch den fraktionslosen Stadtverordneten die Haushaltsentwürfe der Planstufen 1 – 8, in elektronischer Form, zeitnah zur Verfügung zu stellen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Mit einem Eckwertebeschluss sollen der Verwaltung die Hauptrichtung und Schwerpunkte der Haushaltserarbeitung vorgegeben werden. Damit wird gleichzeitig gewährleistet, dass die Stadtverordnetenversammlung frühzeitig in den Prozess der Haushaltsplanung einbezogen wird.

Loading...