Beschlussvorlage - 05/SVV/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Wechsel der nachfolgend aufgeführten Kindertagesstätten

 

- „Spatzenhaus“, Sonnentaustr. 2 - 4 in 14478 Potsdam

- „ Kinderland“, Bisamkiez 101 in 14478 Potsdam

- „Bussi Bär“, Karl-Marx-Str. 22 in 14482 Potsdam

-   Hort für Hör-, Sprach-, Lern- und Geistigbehinderte Kinder, Bisamkiez 107/109 in 14478 Potsdam

- „Weberspatzen“, Weberplatz 13/ K.-Liebknecht-Str. 29 und 113 in 14482 Potsdam

 

vom freien Träger Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt e.V., Heinrich-Mann-Allee 103 in 14473 Potsdam zum freien Träger Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätten Potsdam gGmbH mit Wirkung zum 01.01.2005.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorliegende Verträge zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf der Grundlage von Stadtverordnetenbeschlüssen in den Jahren 1991,1999 und 2002 wurden folgende, zum damaligen Zeitpunkt kommunale Kindertagesstätten, in die Trägerschaft des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt e.V. mit Sitz in Potsdam übergeben:

 

- Sonnentaustr. 2 - 4 in 14478 Potsdam

- Bisamkiez 101 in 14478 Potsdam

- Karl-Marx-Str. 22 in 14482 Potsdam

- Bisamkiez 107/109 in 14478 Potsdam

- Karl-Liebknecht-Str. 29 und 113 sowie Weberplatz 13 in 14482 Potsdam

 

Grundlegend veränderte ökonomische Rahmenbedingungen für soziale Dienstleistungen haben den Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt bewogen, durch eine Bündelung von Angeboten die Professionalität und sozialpolitische Kompetenz weiterzuentwickeln.

 

Neben dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. gibt es in Potsdam den Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. zu dem auch als 100 %ige Tochtergesellschaft die Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätten Potsdam gGmbH gehört.

Zur Zukunftssicherung gibt der Bundesverband die Empfehlung zum Zusammenrücken der Vereine im Sinne von Rationalität und Qualität.

 

Im Ergebnis dessen werden o.g. 5 Kindertagesstätten mit ca. 800 Kindern zum 01.01.2005 in die Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätten Potsdam gGmbH, die derzeit Träger von 9 Kindertagesstätten mit ca. 1 480 Kindern ist, wechseln.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätten Potsdam gGmbH wird gemäß § 613 a BGB als neuer Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverträge eintreten.

Trägerbezogene Umstrukturierungen, sowie hieraus resultierende formal-juristische Veränderungen erfolgten unter Einbeziehung der Mitarbeiterschaft und wurden sowohl mit dieser als auch mit der Fachverwaltung abgestimmt und von den Beteiligten befürwortet.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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