Anfrage - 05/SVV/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann wird das Rauchverbot in der Stadtverwaltung durchgesetzt?

 

 

Antwort:

 

Zur Durchsetzung des Rauchverbotes in der Stadtverwaltung wurde die „Richtlinie und Hausordnung zum Nichtraucherschutz in städtischen Verwaltungsgebäuden und am Arbeitsplatz“ (Anlage) erarbeitet.

 

Danach gilt mit Wirkung vom 01.03.2005 innerhalb aller Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung einschließlich ihrer Außenstellen ein Rauchverbot. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle städtischen Gebäude umfassend mit Hinweisschildern oder sonstigen Bekanntmachungen über das Rauchverbot ausgestattet.

 

Aufgrund der befristeten Zustimmung des Personalrates bis zum 31.12.2005 hat die Richtlinie Erprobungscharakter.

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Erläuterung

 

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Anlagen

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