Beschlussvorlage - 05/SVV/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung Flächennutzungsplan Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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17.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.02.2005
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Erläuterung
Begründung:
Ab 26.10.2003 wurden die Eingemeindungen von Fahrland, Golm,
Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paren in die
Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des 3. Gesetzes zur landesweiten
Gebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland
und Werder vom 24.03.2003 vollzogen.
Damit ist Potsdam um 7.793 ha und 11.831 Einwohner
gewachsen. Die veränderten Rahmenbedingungen für die Landeshauptstadt Potsdam
mit den neuen Ortsteilen begründen die Neuaufstellung des FNP.
Mit den auf ihr Zusammenwirken nicht geprüften
Flächennutzungsplänen ist nicht gesichert, dass sie wie im BauGB gefordert, die
sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung nach voraussehbaren Bedürfnissen der Landeshauptstadt wiedergeben.
Die Wirkungen der Baugebietsausweisungen der einzelnen Pläne
für das Gasamtstadtgebiet müssen hinsichtlich der Ausgewogenheit der
gesamtstädtischen Entwicklung geprüft werden. Es muss weiterhin geprüft werden,
ob entsprechend der positiven Entwicklung der Bevölkerungszahl die Entwicklung
von Wirtschaft und Gewerbe, Wohnen und Erholen, der sozialen und technischen
Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur flächennutzungsmäßig gesichert ist.
Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird
eine Aktualisierung für folgende
Ebenen durchgeführt:
-
inhaltliche
Überprüfung der Ziele der Planung in den neuen Ortsteilen und dem alten
Stadtgebiet Potsdams;
-
Anpassungen
an die aktuellen Entwicklungen der sozialen und technischen Infrastruktur,
Verkehrsnetz im Verkehrsentwicklungsplan (VEP), bisherige FNP- Änderungen;
-
Überprüfung einer möglichen
Vereinfachung der Darstellung (Detaillierungsgrad);
- die Umweltprüfung (UP) wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist durch einen eigenen Umweltbericht selbständiger Bestandteil der Begründung zum FNP.
Der Landschaftsplan ist im s.g. Parallelverfahren entsprechend §4(1), §7(1), (3) und (5) BbgNatSchG zum Flächennutzungsplan, unter Berücksichtigung neuer gesetzlicher Grundlagen inkl. der Aktualisierung der Flächennutzung fortzuschreiben. Neue Inhalte sind unter anderem:
- Nutzungskartierung, insbesondere für neues Gemeindegebiet (Aktualisierung Biotoptypenkartierung von Stand 1992 auf 1998 und 2004)
- Geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG und geschützte Arten
- Naturdenkmale
- Biotopverbund (§1 a BbgNatSchG) inkl. Landschaftsstrukturelemente
- Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
- Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes
- FFH und SPA-Gebiete, bzw. Natura 2000-Flächen
- Umweltbeobachtung (§ 9 BbgNatSchG)
- Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft
Der Landschaftsplan liefert damit unter anderem wichtige
Grundlagen und Maßstäbe für die Umweltprüfung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadtverwaltung
erarbeitet.
Die zum Flächennutzungsplan gehörende Umweltprüfung ist als
Leistung vergeben und wird aus der Haushaltstelle SA Flächennutzungsplanung
(61010.63035) finanziert.
Die voraussichtliche Höhe der Umweltprüfung beträgt
33.740,00€. (Im Jahr 2004 wurden bereits 25.300,00€ erbracht und für das Jahr 2005 ist eine Summe von 8.440,00€
vorgesehen).
Im Planentwurf 2005 in der derzeitigen Planungsstufe 6 sind
für notwendige ergänzende externe Leistungen zur Erarbeitung des
Flächennutzungsplanes Mittel in Höhe von 30.000 € veranschlagt, von denen
1.500,00 € durch Gebühreneinnahmen für die Erstellung von Planauszügen etc.
gedeckt werden.
Der Landschaftsplan wird von der Stadtverwaltung erarbeitet.
Teilleistungen
für den Landschaftsplan in
Höhe von 35.000 € (entsprechend
Planung 2005) werden extern
vergeben und aus der HH-Stelle
Landschaftsplanung (36000.63004) finanziert.
Alle
betroffenen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
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