Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0064
Grunddaten
- Betreff:
-
Ampelphasen für nichtautomobile VerkehrsteilnehmerInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz, Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Grünzeiten und die erforderlichen sicherheitsrelevanten Zwischenzeiten werden für alle Verkehrsarten nach den gesetzlichen Vorschriften und den Planungsrichtlinien zum Betreiben von Lichtsignalanlagen bemessen. Die Umsetzung des ÖPNV-Beschleunigungs-konzeptes bei der Planung von Lichtsignalsteuerungen in Potsdam findet in diesem Zusammenhang besondere Berücksichtigung.
In Potsdam wurden in den zurückliegenden 3 Monaten 104 signalgeregelte Knotenpunkte hinsichtlich der Wartezeit für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte überprüft.
In allen Fällen wird im Speziellen für Fußgänger und Radfahrer die sichere Führung über einen Signalquerschnitt (Straßenquerung) gewährleistet. Jeder Fußgänger und Radfahrer kann darauf vertrauen, dass bei Grün-Beginn und Grün-Ende die Zeit zum Erreichen des gegenüberliegenden Gehweges ausreichend und sicher bemessen ist.
Die Wartezeit an Lichtsignalanlagen für Fußgänger und Radfahrer ist bis auf die Berliner Straße / Nuthestraße unter 2 Minuten. Sie beträgt in der Regel an Knotenpunkten 60 – 80 Sekunden, bei Fußgängerbedarfsanlagen maximal 30 Sekunden.
Im Knoten Berliner Straße / Nuthestraße sind die Wartezeiten für Fußgänger wegen der Leistungsfähigkeit des Knotens nicht zu verringern. Diese können bei voller Auslastung der Fahrrichtungen bis 150 Sekunden betragen.
An der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße / Yorckstraße / Am Kanal kann es für den Fußgänger auf der Relation (am Fußgängerquerschnitt) Möbelhaus (More & Wolf) und Bibliothek dazu kommen, dass er bei Grün-Beginn startet und die Ampel für ihn schon auf Rot schaltet, obwohl er gerade erst die Hälfte überquert hat. Dennoch ist die notwendige Zwischenzeit (Zeit vom Grün-Ende des Fußgängers bis zum Grün-Beginn der kreuzenden Kfz.-Richtung) zum sicheren Erreichen des gegenüberliegenden Gehwegs entsprechend den gültigen Vorschriften gegeben. Diese Zwischenzeit wird im Allgemeinen mit einer Geschwindigkeit (Fußgänger) von 1,2 m/s gerechnet.
Nach den Technischen Regelwerken (z.B. Richtlinien für Lichtsignalanlagen) sollte diese Räumgeschwindigkeit nicht unterschritten werden, da die daraus resultierenden längeren Räum- bzw. Zwischenzeiten von den übrigen Verkehrsteilnehmern als zu lang empfunden werden.
Längere Wartezeiten für Fußgänger können nur aufgrund von Signalprogrammumschaltungen durch Eingriffe des ÖPNV oder durch Störungen an der betreffenden Ampelanlage hervorgerufen werden.
Zu Programmumschaltungen kommt es in der Regel nur 4 x am Tag. In diesem Augenblick kann es durchaus einmalige Wartezeitüberschreitungen geben, die aber nicht über zusätzlich 30 Sekunden liegen. Die Reduzierung des Bevorrechtigungsgrades des ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) zugunsten verbesserter Fußgängerabwicklungen (geringere Wartezeiten) würde zu Reisezeitverlängerungen beim ÖPNV und damit zu Kostenerhöhungen sowie Attraktivitätsverlusten führen. Uns bekannte Störungen werden unverzüglich behoben.