Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Mit dem Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Stellplatzsatzung wurde beschlossen, in einer Ergänzung der Satzung die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen verbindlich zu regeln und der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Arbeitsstand zu berichten.

 

Die Stellplatzsatzung (Kfz) ist seit dem 31.12.2004 rechtskräftig. Mit der Einarbeitung der Fahrradproblematik wird unmittelbar im Anschluss begonnen. Zur Einarbeitung ist der beiliegende „Zeitplan Stellplatzsatzung 2005“ erarbeitet worden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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