Anfrage - 05/SVV/0078
Grunddaten
- Betreff:
-
Klinikum Ernst von Bergmann
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
02.02.2005
|
Beschlussvorschlag
Wie
inzwischen allgemein bekannt, hat der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums
Ernst von Bergman, Lutz Bütow, eigenmächtig mit der ILB einen Kreditvertrag in
Höhe von 60 Millionen Euro abgeschlossen. Die ILB knüpfte ihre Kreditvergabe an
die Bedingung, dass die Stadt das Klinikum nicht verkaufen dürfe.
Nach
Angaben des neuen Klinikumchefs Wilhelm Kahle (so geschehen am 25. Januar
gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung), bestehen „weitere diverse
Auflagen“.
Dazu
fragen wir den Oberbürgermeister:
An
welche weiteren Auflagen ist die Kreditvergabe der ILB gebunden?
Antwort:
Zur Frage selbst:
Es
handelt sich um den Darlehensvertrag mit der Antragsnummer 801 18 414, der in
Punkt 17 Besondere Geschäftsbedingungen folgenden Passus beinhaltet:
„Besondere Vereinbarungen“:
Die ILB
hält sich an dieses Vertragsangebot bis zum 30.12.2004 gebunden. Bis dahin muss
der rechtsgültig unterschriebene Darlehensvertrag im Haus der ILB eingegangen
sein.
Vor Auszahlung sind der Investitionsbank des Landes
Brandenburg folgende Unterlagen einzureichen:
-
rechtsverbindlich
unterzeichneter Darlehensvertrag (beglaubigte Unterschrift bzw. Unterzeichnung
in Gegenwart eines ILB-Mitarbeiters),
-
Gebäudeversicherungs-
und Bauherrenhaftpflichtversicherungs-Police in Kopie,
-
Grundschuldbestellungsurkunde
(Abschrift),
-
rechtsverbindlich
unterzeichnete Zweckerklärung,
-
Abtretungsvereinbarung,
-
vollständiger
beglaubigter Grundbuchauszug mit ranggerechter Eintragung der Grundschuld bzw.
adäquate Notarbestätigung,
-
Erklärung
des MASGF, dass Auflagen aus dem Bewilligungsbescheid erfüllt sind und der
Bescheid bestandskräftig ist,
-
Erklärung
des Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam, dass eine Veräußerung von
Gesellschafteranteilen nicht geplant ist.
Jede
Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage von Auszahlungsanforderungen, die vom
zuständigen Landesbauamt geprüft und vom MASGF bestätigt sein müssen. Mit jeder
Auszahlung ist der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eine aktuelle
Kostenverfolgung vorzulegen. Jeweils zum Quartalsende - erstmals zum 31.03.2005
- ist der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eine BWA und eine
Gegenüberstellung der Plan/Ist-Zahlen vorzulegen.
Bis zum
30.09.2005 ist eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Liquiditätsplanung für
mindestens 5 Jahre vorzulegen, welche jährlich fortzuschreiben ist.
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