Anfrage - 05/SVV/0078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Wie inzwischen allgemein bekannt, hat der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums Ernst von Bergman, Lutz Bütow, eigenmächtig mit der ILB einen Kreditvertrag in Höhe von 60 Millionen Euro abgeschlossen. Die ILB knüpfte ihre Kreditvergabe an die Bedingung, dass die Stadt das Klinikum nicht verkaufen dürfe.

Nach Angaben des neuen Klinikumchefs Wilhelm Kahle (so geschehen am 25. Januar gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung), bestehen „weitere diverse Auflagen“.

 

Dazu fragen wir den Oberbürgermeister:

 

An welche weiteren Auflagen ist die Kreditvergabe der ILB gebunden?

 

 

Antwort:

 

 

Zur Frage selbst:

 

Es handelt sich um den Darlehensvertrag mit der Antragsnummer 801 18 414, der in Punkt 17 Besondere Geschäftsbedingungen folgenden Passus beinhaltet:

 

 

„Besondere Vereinbarungen“:

 

Die ILB hält sich an dieses Vertragsangebot bis zum 30.12.2004 gebunden. Bis dahin muss der rechtsgültig unterschriebene Darlehensvertrag im Haus der ILB eingegangen sein.

 

Vor Auszahlung sind der Investitionsbank des Landes Brandenburg folgende Unterlagen einzureichen:

-          rechtsverbindlich unterzeichneter Darlehensvertrag (beglaubigte Unterschrift bzw. Unterzeichnung in Gegenwart eines ILB-Mitarbeiters),

-          Gebäudeversicherungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherungs-Police in Kopie,

-          Grundschuldbestellungsurkunde (Abschrift),

-          rechtsverbindlich unterzeichnete Zweckerklärung,

-          Abtretungsvereinbarung,

-          vollständiger beglaubigter Grundbuchauszug mit ranggerechter Eintragung der Grundschuld bzw. adäquate Notarbestätigung,

-          Erklärung des MASGF, dass Auflagen aus dem Bewilligungsbescheid erfüllt sind und der Bescheid bestandskräftig ist,

-          Erklärung des Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam, dass eine Veräußerung von Gesellschafteranteilen nicht geplant ist.

 

Jede Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage von Auszahlungsanforderungen, die vom zuständigen Landesbauamt geprüft und vom MASGF bestätigt sein müssen. Mit jeder Auszahlung ist der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eine aktuelle Kostenverfolgung vorzulegen. Jeweils zum Quartalsende - erstmals zum 31.03.2005 - ist der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eine BWA und eine Gegenüberstellung der Plan/Ist-Zahlen vorzulegen.

 

Bis zum 30.09.2005 ist eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Liquiditätsplanung für mindestens 5 Jahre vorzulegen, welche jährlich fortzuschreiben ist.

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...