Antrag - 03/SVV/0820

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (E5) aus dem Bau der Ortsumgehungsstraße in die Planung für 2004 aufzunehmen. (Beachten: Maßnahmen aus der Mitteilungsvorlage DS 00/0995)

Dem Fachausschuss Stadtplanung und Bauen ist im März 2004 die Planung zur abschließenden Beurteilung vorzulegen. Der Beginn der Arbeiten sollte ab dem II. Quartal 2005 sein.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch den Bau der L 79 n werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Ortslage Drewitz erforderlich.

Die Drewitzer Bürger brauchen dringend eine Neuorientierung des untergeordneten Straßennetzes in der Ortslage Drewitz.

Dabei sollte die Verbindung des Kirchsteigfeldes berücksichtigt werden.

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