Antrag - 04/SVV/0515

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Luftschiffhafen wird nicht in den Eigenbetrieb Liegenschaftsmanagement eingeordnet, sondern behält seine Eigenständigkeit.

 

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Begründung:

Aufgrund der Spezifik des Luftschiffhafens und der anspruchsvollen Entwicklungsziele empfiehlt es sich, diesen Bereich nicht in den Eigenbetrieb Liegenschaftsmanagement einzuordnen.

 

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