Beschlussvorlage - 05/SVV/0080

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2003 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.420,86 € wird auf neue Rechung vorgetragen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen 

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

 

Prüfung durch den Landesrechnungshof 

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft Potsdam beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2003 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

Mit dem Prüfvermerk vom 7. Oktober/ 2. Dezember 2004 wurde seitens der DEUTRAG testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu 2003 zu keinen Einwendungen geführt haben. 

 

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft und dem Lagebericht

 

 

Auszug aus dem Prüfvermerk vom 7. Oktober/ 2. Dezember 2004/4. Januar 2005

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu Beanstandungen.

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

-            Auch für das Jahr 2003 wurde die vorgesehene Nutzung von 10 Plätzen des altersgerechten Wohnens für die Stationäre Pflege durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen hat mit Schreiben vom 5.8.2004 bestätigt, dass bis zu 4 Plätze des Betreuten Wohnens - befristet bis zum 31.12.2005 - vorübergehend zu vollstationären Zwecken genutzt werden können. Zusätzlich hat die Landeshauptstadt Potsdam der Unterbringung von 6 Senioren der Pflegestufe 0 im Bereich Betreutes Wohnen zugestimmt. Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg hat diese Ausnahmegenehmigung ebenfalls bis Ende 2005 verlängert.

-            Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Damit wurde den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen.

-            Die Stellen von zwei dauerhaft erkrankten Mitarbeiterinnen wurden befristet neu besetzt.

-            Im Bereich Wirtschafts- und Finanzbuchhaltung wurde eine Stelle planmäßig nicht wieder neu besetzt.

 

Auslastung

Die Auslastung der Einrichtung betrug im Jahr 2003 97,6 % (Vorjahr:  95,6 %).

 

Geschäftsverlauf

Der Eigenbetrieb erwirtschaftete in den Bereichen Bundessozialhilfegesetz und Betreutes Wohnen im Verhältnis zu den gesamten Erträgen von T€ 114 einen deutlichen Überschuss von 14 T€, für Leistungen nach Sozialgesetzbuch XI einen Fehlbetrag von 12 T€.

 

Jahresergebnis/ Ergebnisverwendung

Zum 31.12.2003 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 2.420,86 € aus. Es wird vorgeschlagen, diesen auf neue Rechung vorzutragen.

 

Eigenkapital

Auf Grund des Vortrages des Jahresüberschusses zum 31.12.2003 in Höhe von 2.420,86  € erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens um diesen Betrag auf 1.034.176,57 €.

Des Weiteren wurde der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2002 in Höhe von 137.183,46  € zusammen mit dem Verlustvortrag aus den Jahren 2001 und 2000 in Höhe von 148.834,36  € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss 2002 (DS Nr. 04/SVV/0342) vom Gewährten Kapital des Eigenbetriebes abgesetzt.

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsbereitschaft war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.  Die laufende Liquidität ist durch monatliche Erlöse aus Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung gesichert.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Der Eigenbetrieb ist, sofern sich nicht die Preise/Entgelte im Pflegebereich oder betreuten Wohnen wesentlich ändern, in der Lage, die für die Aufgabenerfüllung benötigten Mittel zu erwirtschaften. Nur wenn sich die Vergütungsleistungen und die Personalaufwendungen nicht im Gleichklang entwickeln, kann ein strukturelles Finanzierungsproblem entstehen. Dies ist derzeit nicht absehbar.

Ausgehend von der vorgenannten Eigenkapitalausstattung ist eine Finanzierung von größeren Investitionen in naher Zukunft aus Eigenmitteln des Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ nicht möglich.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...