Beschlussvorlage - 05/SVV/0129
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Lendelallee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2004 gefasste Satzungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ (DS 04/SVV/0107) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird
erneut bestätigt.
3.
Die
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 10 BauGB erneut als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seiten)
Anlage 2: Entwicklungs-
und Ergänzungssatzung (1 Plan) mit Begründung (13
Seiten)
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2004 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei der höheren Verwaltungsbehörde wurde ein Formfehler im Verfahren festgestellt. Aus diesem Grund fand eine erneute Auslegung mit gleichem Planinhalt statt.
Die erneute öffentliche Auslegung
der Planung macht die Aufhebung des im Jahre 2004 gefassten
Satzungsbeschlusses, die Bestätigung des ebenfalls gefassten
Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger
erforderlich.
Der von der höheren Verwaltungsbehörde beanstandete Formfehler wurde geprüft und mit der erneuten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung ausgeräumt.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
Die erneute öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und
Ergänzungssatzung gemäß § 13
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 08.11.2004 bis 10.12.2004
stattgefunden.
Während der erneuten Auslegung sind aus der
Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung keine Anregungen eingegangen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Beschlussfassung zur Satzung der Entwicklungs- und
Ergänzungssatzung sind mittelfristig keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die im Zuge der Straßenbaumaßnahmen entstehenden Kosten sind
jetzt noch nicht kalkulierbar und der Zeitraum nicht abschätzbar.
Eine
Umsetzung der Planung kann nur unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushaltes
erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,5 kB
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