Beschlussvorlage - 05/SVV/0129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2004 gefasste Satzungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ (DS 04/SVV/0107) wird aufgehoben.

 

2.       Die mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird erneut bestätigt.

 

3.       Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird  gemäß § 10 BauGB erneut als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                          Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:                     Kurzeinführung                                                                                              (  1 Seiten)

Anlage 2:                     Entwicklungs- und Ergänzungssatzung (1 Plan) mit Begründung                      (13 Seiten)

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2004 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei der höheren Verwaltungsbehörde wurde ein Formfehler im Verfahren festgestellt. Aus diesem Grund fand eine erneute Auslegung mit gleichem Planinhalt  statt.

Die erneute öffentliche Auslegung der Planung macht die Aufhebung des im Jahre 2004 gefassten Satzungsbeschlusses, die Bestätigung des ebenfalls gefassten Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger erforderlich.

Der von der höheren Verwaltungsbehörde beanstandete Formfehler wurde geprüft  und mit der erneuten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung ausgeräumt.

 

Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

Die erneute öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 13  i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 08.11.2004 bis 10.12.2004 stattgefunden.

 

Während der erneuten Auslegung sind aus der Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung keine Anregungen  eingegangen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung zugestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Beschlussfassung zur Satzung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung sind mittelfristig keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

 

 

Die im Zuge der Straßenbaumaßnahmen entstehenden Kosten sind jetzt noch nicht kalkulierbar und der Zeitraum nicht abschätzbar.

 

 

Eine Umsetzung der Planung kann nur unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushaltes erfolgen.

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Anlagen

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