Beschlussvorlage - 05/SVV/0140
Grunddaten
- Betreff:
-
Überführung des Betriebs der Villa Grenzenlos in freie Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Bildung, Kultur und Sport
- Einreicher*:
- GB Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Die Villa Grenzenlos wird ab 01.04.2005 in freie Trägerschaft
überführt.
- Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber der
Villa Grenzenlos den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und
Menschenwürde e. V. einzusetzen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem Verein die
Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßgabe für die Vertragsgestaltung
ist die mit der Geschichte des Hauses verbundene Neuorientierung der
Programmatik der Villa Grenzenlos und die Entwicklung eines Zentrums für
interkulturellen Dialog.
- Bei den Verhandlungen ist die zeitnahe Öffnung der Villa Grenzenlos
zu gewährleisten.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangssituation
Die Villa Grenzenlos in der Sauerbruchstr. 14 gehörte bis
zur Vertreibung und Zwangsenteignung durch die Nazis der jüdischen Familie
Julius Goldschmidt, die im Jahr 1935 in die Schweiz auswanderte. 1945 erfolgte
die Inbesitznahme des Hauses durch die sowjetische Besatzungsmacht. Ab 1952
diente es als Ausbildungsstätte der „Richterschule“, der späteren Akademie für
Staats- und Rechtswissenschaften, danach als Internat und Lehrgebäude für Musik
der Pädagogischen Hochschule Potsdam.
Am 20.10.1990 wurde die Villa Grenzenlos als städtisches
Kunst- und Begegnungshaus des Magistrats der Stadt Potsdam eröffnet. Im Jahr
1995 erfolgte die Zuordnung der Villa Grenzenlos zum Amt für Weiterbildung; sie
erhielt den Status einer Stadtteilvolkshochschule. 1998 wurde das Haus an die
jüdischen Erben rückübertragen und von diesen an die Stadt Potsdam verkauft.
Seitdem wurden in der Villa Grenzenlos zahlreiche Kurse,
Veranstaltungen und Projekte zur Integration jüdischer Zuwanderer sowie
verschiedene Bildungsangebote für alle Altersgruppen in den Bereichen Kunst und
Gestalten, Sprachen und Gesundheitsförderung durchgeführt. Darüber hinaus wurde
interkulturelle Bildung durch Begegnung und die Pflege von
Städtepartnerschaften angeboten, und die Villa Grenzenlos war ein Ort für
Gespräche, Geselligkeit, Ausstellungen und Vorträge.
Im Ergebnis der Erhöhung der Entgelte der Volkshochschule
vom Sommer 2002 und der zunehmend komplizierteren wirtschaftlichen Situation im
Land gingen die Teilnehmerzahlen auch in der Villa Grenzenlos zurück, so dass
eine große Anzahl von angebotenen Kursen nicht zustande kam bzw. Kurse mit nur
geringer Teilnehmerzahl durchgeführt wurden.
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2004 ff. wurde
beschlossen, die Villa Grenzenlos ab 2005 in freie Trägerschaft zu überführen.
Damit reagierte die Stadt auch auf die Veränderungen des Brandenburgischen
Weiterbildungsgesetzes, in deren Folge die Landesförderung für die
Grundver-sorgung an Weiterbildung in den vergangenen Jahren zweimal drastisch
gekürzt wurde.
Ziel
Die Überführung der
Villa Grenzenlos an einen freien Träger ist an folgende Kriterien gebunden:
- Entwicklung einer profilstarken
Nutzung, anknüpfend an die jüdische Geschichte des Hauses
- Öffnung der Villa für
(international-)europäische Begegnungen
- Nutzung des Hauses für
interkulturelle, wissenschaftsorientierte, religionsübergreifende,
interdisziplinäre Diskurse
Entscheidungsverfahren
Am durchgeführten Verhandlungsverfahren wurden vier freie
Träger beteiligt, von denen zwei zum 05.01.05 ihre Konzepte zur Übernahme der
Villa Grenzenlos form- und fristgerecht einreichten.
Zur fachlichen Bewertung der eingereichten Konzepte wurde
eine Auswahlkommission gebildet, die aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung,
Mitgliedern der im Ausschuss für Bildung und Sport vertretenen Fraktionen, des
Personalrats und der Ausländerbeauftragten zusammengesetzt war. Die Kommission
tagte am 11.01.05. Da ihr Votum sehr knapp ausfiel, wurde festgelegt, mit
beiden Interessenten weiter zu verhandeln. Beide Vereine wurden beauftragt, bis
zum 04.02.2005 schriftlich zu 8 konkreten Fragen Stellung zu nehmen. Die
Auswahlkommission tagte am 07.02.2005 erneut und entschied sich mehrheitlich
für den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e. V.
Begründung,
Seite 2
Die Auswahl erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:
1. Vorlage eines Nutzungskonzeptes, das die vorgenannten
Kriterien umfasst
2. Bereitschaft zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen des
Hauses
3. Vorlage eines Musterhaushaltes mit städtischem Zuschuss
von jährlich 60.000 Euro
4. Erfahrungen bei der Fördermittelakquise
5. zeitnahe Aufnahme der Tätigkeit in der Villa Grenzenlos
6. Bereitschaft zur langfristigen Übernahme der Villa
Grenzenlos
Das Auswahlverfahren schloss mit dem Votum der Kommission
ab, die Trägerschaft der Villa Grenzenlos an den Brandenburgischen Verein für
Weltoffenheit und Menschenwürde e. V zu übergeben. Ausschlaggebend für diese
Entscheidung war, dass der Betreiber
- die vorgegebene inhaltliche Zielstellung für die Übernahme
der Villa Grenzenlos erfüllen kann
- einen in die Zukunft gerichteten innovativen
programmatischen Ansatz für die Villa Grenzenlos
formuliert hat
- dem Haus eine langfristige Perspektive mit einem Mehrwert
für die Stadt bieten kann
- ein realistisches Finanzierungskonzept vorlegte, mit dem
das Zuschusslimit eingehalten werden
kann
- über langjährige Erfahrungen in der Fördermittelakquise
verfügt
- eine kontinuierliche Auslastung des Hauses gewährleistet
- seine Tätigkeit in der Villa Grenzenlos zeitnah aufnehmen
wird
Es wird empfohlen, dem Votum der Auswahlkommission zu folgen
und den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Verhandlungen mit dem
ausgewählten Verein aufzunehmen und mit ihm die entsprechenden Verträge
(Mietvertrag, Betriebsüberlassungsvertrag) abzuschließen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2005 bis 2008
ist unter Position Z302 festgeschrieben, dass für den weiteren Betrieb der
Villa Grenzenlos durch einen freien Träger jährlich max. 60.000 EUR zur
Verfügung gestellt werden.
Die Villa Grenzenlos verbleibt im Eigentum der Stadt.
Die für
das Haus erforderliche Nettokaltmiete an den Kommunalen Immobilien Service
(KIS) wird seitens der Stadt haushaltsneutral gehalten.
In den
weiteren Vertragsverhandlungen ist mit dem Betreiber eine Personalgestellung
bzw.
Personalübernahme
mit der Wirkung einer zumindest teilweisen Personalkostenentlastung für die
Stadt zu vereinbaren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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100,5 kB
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184,8 kB
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15,5 kB
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