Beschlussvorlage - 05/SVV/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

      Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Villa Grenzenlos wird ab 01.04.2005 in freie Trägerschaft überführt.

 

  1. Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber der Villa Grenzenlos den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e. V. einzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem Verein die Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßgabe für die Vertragsgestaltung ist die mit der Geschichte des Hauses verbundene Neuorientierung der Programmatik der Villa Grenzenlos und die Entwicklung eines Zentrums für interkulturellen Dialog.

 

  1. Bei den Verhandlungen ist die zeitnahe Öffnung der Villa Grenzenlos zu gewährleisten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Ausgangssituation

 

Die Villa Grenzenlos in der Sauerbruchstr. 14 gehörte bis zur Vertreibung und Zwangsenteignung durch die Nazis der jüdischen Familie Julius Goldschmidt, die im Jahr 1935 in die Schweiz auswanderte. 1945 erfolgte die Inbesitznahme des Hauses durch die sowjetische Besatzungsmacht. Ab 1952 diente es als Ausbildungsstätte der „Richterschule“, der späteren Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, danach als Internat und Lehrgebäude für Musik der Pädagogischen Hochschule Potsdam.

 

Am 20.10.1990 wurde die Villa Grenzenlos als städtisches Kunst- und Begegnungshaus des Magistrats der Stadt Potsdam eröffnet. Im Jahr 1995 erfolgte die Zuordnung der Villa Grenzenlos zum Amt für Weiterbildung; sie erhielt den Status einer Stadtteilvolkshochschule. 1998 wurde das Haus an die jüdischen Erben rückübertragen und von diesen an die Stadt Potsdam verkauft.

 

Seitdem wurden in der Villa Grenzenlos zahlreiche Kurse, Veranstaltungen und Projekte zur Integration jüdischer Zuwanderer sowie verschiedene Bildungsangebote für alle Altersgruppen in den Bereichen Kunst und Gestalten, Sprachen und Gesundheitsförderung durchgeführt. Darüber hinaus wurde interkulturelle Bildung durch Begegnung und die Pflege von Städtepartnerschaften angeboten, und die Villa Grenzenlos war ein Ort für Gespräche, Geselligkeit, Ausstellungen und Vorträge.

 

Im Ergebnis der Erhöhung der Entgelte der Volkshochschule vom Sommer 2002 und der zunehmend komplizierteren wirtschaftlichen Situation im Land gingen die Teilnehmerzahlen auch in der Villa Grenzenlos zurück, so dass eine große Anzahl von angebotenen Kursen nicht zustande kam bzw. Kurse mit nur geringer Teilnehmerzahl durchgeführt wurden.

 

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2004 ff. wurde beschlossen, die Villa Grenzenlos ab 2005 in freie Trägerschaft zu überführen. Damit reagierte die Stadt auch auf die Veränderungen des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes, in deren Folge die Landesförderung für die Grundver-sorgung an Weiterbildung in den vergangenen Jahren zweimal drastisch gekürzt wurde.

 

 

Ziel

 

Die Überführung der Villa Grenzenlos an einen freien Träger ist an folgende Kriterien gebunden:

 

- Entwicklung einer profilstarken Nutzung, anknüpfend an die jüdische Geschichte des Hauses

 

- Öffnung der Villa für (international-)europäische Begegnungen

 

- Nutzung des Hauses für interkulturelle, wissenschaftsorientierte, religionsübergreifende, 
  interdisziplinäre Diskurse

 

 

 

 

 

Entscheidungsverfahren

 

Am durchgeführten Verhandlungsverfahren wurden vier freie Träger beteiligt, von denen zwei zum 05.01.05 ihre Konzepte zur Übernahme der Villa Grenzenlos form- und fristgerecht einreichten.

 

Zur fachlichen Bewertung der eingereichten Konzepte wurde eine Auswahlkommission gebildet, die aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Mitgliedern der im Ausschuss für Bildung und Sport vertretenen Fraktionen, des Personalrats und der Ausländerbeauftragten zusammengesetzt war. Die Kommission tagte am 11.01.05. Da ihr Votum sehr knapp ausfiel, wurde festgelegt, mit beiden Interessenten weiter zu verhandeln. Beide Vereine wurden beauftragt, bis zum 04.02.2005 schriftlich zu 8 konkreten Fragen Stellung zu nehmen. Die Auswahlkommission tagte am 07.02.2005 erneut und entschied sich mehrheitlich für den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e. V.

 

 

 

                                                                                                                        Begründung, Seite 2

 

 

Die Auswahl erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:

 

1. Vorlage eines Nutzungskonzeptes, das die vorgenannten Kriterien umfasst

 

2. Bereitschaft zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Hauses

 

3. Vorlage eines Musterhaushaltes mit städtischem Zuschuss von jährlich 60.000 Euro

 

4. Erfahrungen bei der Fördermittelakquise

 

5. zeitnahe Aufnahme der Tätigkeit in der Villa Grenzenlos

 

6. Bereitschaft zur langfristigen Übernahme der Villa Grenzenlos

 

 

Das Auswahlverfahren schloss mit dem Votum der Kommission ab, die Trägerschaft der Villa Grenzenlos an den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e. V zu übergeben. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass der Betreiber

 

- die vorgegebene inhaltliche Zielstellung für die Übernahme der Villa Grenzenlos erfüllen kann

 

- einen in die Zukunft gerichteten innovativen programmatischen Ansatz für die Villa Grenzenlos
  formuliert hat

 

- dem Haus eine langfristige Perspektive mit einem Mehrwert für die Stadt bieten kann

 

- ein realistisches Finanzierungskonzept vorlegte, mit dem das Zuschusslimit eingehalten werden

  kann

 

- über langjährige Erfahrungen in der Fördermittelakquise verfügt

 

- eine kontinuierliche Auslastung des Hauses gewährleistet

 

- seine Tätigkeit in der Villa Grenzenlos zeitnah aufnehmen wird

 

 

Es wird empfohlen, dem Votum der Auswahlkommission zu folgen und den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Verhandlungen mit dem ausgewählten Verein aufzunehmen und mit ihm die entsprechenden Verträge (Mietvertrag, Betriebsüberlassungsvertrag) abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2005 bis 2008 ist unter Position Z302 festgeschrieben, dass für den weiteren Betrieb der Villa Grenzenlos durch einen freien Träger jährlich max. 60.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Villa Grenzenlos verbleibt im Eigentum der Stadt.

Die für das Haus erforderliche Nettokaltmiete an den Kommunalen Immobilien Service (KIS) wird seitens der Stadt haushaltsneutral gehalten.

 

In den weiteren Vertragsverhandlungen ist mit dem Betreiber eine Personalgestellung bzw.

Personalübernahme mit der Wirkung einer zumindest teilweisen Personalkostenentlastung für die Stadt zu vereinbaren.

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Anlagen

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