Anfrage - 05/SVV/0119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Jahr 2004 wurde auf dem angeführten Grundstück ein Baustellenschild mit der Angabe, das im Jahr 2005/2006 mit dem Umbau begonnen werden soll, errichtet.

Die Bauvoranfrage  wurde an das damalige Amt Werder gestellt. Im Zuge der Eingemeindung sind diese Unterlagen bestimmt der Verwaltung in Potsdam übergeben worden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wieweit ist der Bearbeitungsstand einer Bauvoranfrage vom Gut Schloß Golm, Am Zernsee 1  14476 OT Golm aus dem Jahr 1999 zum Umbau von vorhandenen Baracken zu Gästehäusern?

 

 

Antwort:

 

In der unteren Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Potsdam Mittelmark, ist ein Antrag auf Vorbescheid am 06.03.2002 zum „Schlosspark Golm“ (Anlage für ganzheitliches Wohlbefinden) eingereicht worden.

 

Mit Datum vom 18.09.2003 wurde der Vorbescheid beschieden. Die Prüfung ergab eine planungs-rechtliche Zulässigkeit. Der Vorbescheid gilt bis 2007.

 

Eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung sowie eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde liegen ebenfalls vor.

 

Ein Bauantrag liegt der Verwaltung nicht vor, insofern kann auch noch keine Aussage zum Baubeginn bzw. einer Fertigstellung getroffen werden.

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Erläuterung

 

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