Antrag - 05/SVV/0098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Satzungen der Stadt Potsdam auf ihren Anpassungsbedarf hinsichtlich des Ersatzes von Sozialhilfeleistungen durch Arbeitslosengeld II ab 1.1.2005 zu überprüfen.

Die erforderlich werdenden Satzungsänderungen sind der Stadtverordnetenversammlung Potsdam bis Juni 2005 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Eine Reihe von Satzungen der Stadt Potsdam enthalten Festlegungen (z. B. der vollständige oder teilweise Wegfall bzw. Ermäßigungen von Gebührenpflichten) für Empfänger von Sozialhilfeleistungen, insbesondere von Hilfen zum Unterhalt.

Viele von diesen Regelungen derzeit Betroffene sind seit dem 1.1.2005 in den Geltungsbereich des SGB II gefallen. Diese Leistungen des Arbeitslosengeldes II korrespondieren in finanzieller Hinsicht mit den Leistungen der Sozialhilfe. Für Satzungsleistungen, die bis zum 31.12.2004 abstellten, muss neu geregelt werden, ob diese rückwirkend zum 1.1.2005 auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II zutreffen sollen.

Die Landeshauptstadt Erfurt hat dies bereits im November 2004 vorgelegt.

 

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