Antrag - 05/SVV/0098
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Satzungen der Stadt Potsdam auf ihren
Anpassungsbedarf hinsichtlich des Ersatzes von Sozialhilfeleistungen durch
Arbeitslosengeld II ab 1.1.2005 zu überprüfen.
Die
erforderlich werdenden Satzungsänderungen sind der Stadtverordnetenversammlung
Potsdam bis Juni 2005 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Eine Reihe von Satzungen der Stadt Potsdam enthalten Festlegungen (z. B. der vollständige oder teilweise Wegfall bzw. Ermäßigungen von Gebührenpflichten) für Empfänger von Sozialhilfeleistungen, insbesondere von Hilfen zum Unterhalt.
Viele von
diesen Regelungen derzeit Betroffene sind seit dem 1.1.2005 in den
Geltungsbereich des SGB II gefallen. Diese Leistungen des Arbeitslosengeldes II
korrespondieren in finanzieller Hinsicht mit den Leistungen der Sozialhilfe.
Für Satzungsleistungen, die bis zum 31.12.2004 abstellten, muss neu geregelt
werden, ob diese rückwirkend zum 1.1.2005 auch für Empfänger von
Arbeitslosengeld II zutreffen sollen.
Die
Landeshauptstadt Erfurt hat dies bereits im November 2004 vorgelegt.