Anfrage - 05/SVV/0104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Campus Am Stern ist als ein Schwerpunktvorhaben in die Kulturhauptstadtbewerbung eingeordnet. Daraus ergibt sich der Zeitplan für die Realisierung. Nachdem im Rahmen der Haushaltsberatung die von der PDS-Fraktion beantragte Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Millionen Euro abgelehnt und damit eine zügige Realisierung verhindert worden ist, muss nunmehr dringend entschieden werden, ob das Vorhaben über den städtischen Haushalt oder über ein PPP-Projekt umgesetzt wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann wird die Entscheidung darüber getroffen, ob der Campus Am Stern gegebenenfalls über ein PPP-Modell umgesetzt wird?

 

Antwort:

 

Zur Zeit wird durch die Verwaltung intensiv geprüft, welche Möglichkeiten es für die schnellstmögliche Realisierung des Campus am Stern gibt. Hierbei werden insbesondere Möglichkeiten eines ppp-Modells untersucht.

 

Nach Rücksprache mit dem Innenministerium muss die Stadt, um Chancen einer Genehmigung zu bekommen, eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung vorlegen.

 

Das Innenministerium benötigt also konkrete Entscheidungsunterlagen. Die Verwaltung ist gegenwärtig dabei, den Umfang und Rahmen zu definieren die Grundlagen für eine Vergleichsrechnung sein können.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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