Anfrage - 05/SVV/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Maulbeerallee ist in ihrem mittleren gepflasterten Abschnitt in derart desolatem Zustand, dass sie gefahrlos eigentlich nur noch mit Geländefahrzeugen befahrbar ist. Die anschließenden Abschnitte dagegen sind brauchbar asphaltiert. Für den Bereich der Orangerie erscheint eine Instandsetzung des Pflasters angemessen, für die restlichen Abschnitte eine Asphaltierung.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Vorstellungen der Verwaltung bestehen, wie in absehbarer Zeit die Maulbeerallee in einen normal befahrbaren Zustand versetzt werden kann?

 

 

Antwort:

 

 

Der Zustand ist auch aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend.

 

Die Maulbeerallee wurde in den Bereichen vor der Orangerie, im Bereich des Rondells sowie nach der Orangerie im Jahr 2000 partiell neu gepflastert.

In Vorbereitung dieser Maßnahme wurden Beratungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten durchgeführt, dessen Ergebnis ein Überbau bzw. Neubau der Pflasterbereiche vor und hinter der Orangerie mit einem Asphaltbelag eindeutig ausschloss.

Die Straße liegt in einem Bereich des Weltkulturerbes, welche durch die Stiftung hoheitlich betreut wird.

Seit dem ist der Bereich Verkehrsanlagen mit jährlich ca. 25,0 T€ aus dem Verwaltungshaushalt mit der Beseitigung von Gefahrstellen in diesem Straßenabschnitt beschäftigt.

Ein kompletter Neubau dieses Bereiches mit neu herzustellender Tragschicht und dem Umpflastern vorhandener Materialien unter Zugabe von Fehlmaterial, ist bei den Ansätzen des Vermögenshaushaltes derzeit undenkbar.

Wir werden 2005 nochmals den Vorstoß unternehmen mit der Stiftung in Gespräche zu kommen, die eine Änderung des Fahrbahnbelages ermöglichen.

Bei positiver Resonanz müsste diese Maßnahme in das Investitionsprogramm der Stadt Potsdam aufgenommen werden um die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir weiterhin Gefahrstellenbeseitigung durchführen um eine Befahrung mit Fahrzeugen unter 7,5 t, mit Ausnahme des Busverkehrs, sicherzustellen.

 

Auf die Frage nach der Gewährleistung bezogen auf die im Jahr 2000 partiell vorgenommene Pflasterung muss informiert werden, dass die Kritik berechtigt sei, die ausführende Firma jedoch

zwischenzeitlich in Konkurs gegangen ist, so dass eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht möglich ist.

 

Die Verwaltung unterbreitet auf Anregung das Angebot, die Problematik in einer der nächsten Sitzungen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu behandeln.

 

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Erläuterung

 

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