Anfrage - 05/SVV/0102
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsbedarf bei Hartz IV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
Mehrmals
in den vergangenen Wochen und Monaten hat der Oberbürgermeister in der Öffentlichkeit
auf Nachfrage betont, dass er sich bei der Bundesregierung, der Landesregierung
sowie über den Städte- und Gemeindebund um Veränderungen im 4. Gesetz zur
Grundsicherung für Arbeit (Hartz IV) einsetzen wird.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Was haben
Sie persönlich im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Gesetzes für die
Kommune Potsdam bis jetzt unternommen?
Antwort:
Nach der
erfolgreichen Umsetzung des SGB II zum 1.1.2005 zeigten sich in der Praxis
einige Punkte, die einer Regelung bedürfen bzw. bedurften.
Nach wie
vor ist die Landeshauptstadt Potsdam als ehemalige Pilotarbeitsgemeinschaft in
verschiedenen Gremien auch auf Bundesebene vertreten, die eine entsprechende
Kommunikation möglich machen.
So konnte
sehr zügig eine pragmatische Lösung für den Personenkreis, der aufgrund von
Partnereinkünften nicht unter die ALG II-Leistung fallenden Menschen und ihrer
Krankenversicherung erreicht werden.
Darüber
hinaus ist die grundsätzliche Anpassung des SGB V gefordert worden.
Die
unterschiedliche Höhe der
Grundsicherungsleistung für neue und alte Bundesländer ist abzulehnen. Hier
sind Forderungen zur Angleichung erhoben und Richtung Monitoring-Gruppe der
Bundesregierung kommuniziert worden.
Ein weiterer
wesentlicher Punkt ist die Frage der Datenübermittlung und damit auch der
statistischen Aussagefähigkeit. Hier ist bereits an die Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Familie, Frau Ziegler, geschrieben worden, um auf der
Landesebene Forderungen aufzumachen.
Darüber
hinaus sind Forderungen nach Budgetangleichung erhoben worden.
Aufgrund
der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die in der PAGA betreut werden (Planung
6.600 – Ist ca. 8.000) muss sowohl das Integrations- wie auch das
Verwaltungsbudget bundesseitig angepasst werden, um das Ziel der Reform –
qualifizierte Beratung und Begleitung zur Integration möglichst in den ersten
Arbeitsmarkt – zu realisieren.