Antrag - 05/SVV/0037

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister hat zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtung im bewohnten Gemeindeteil Kartzow und in der gesamten ehemaligen Ortslage Fahrland (einschließlich Wohngebiet „Am Königweg“ und Gellertstraße) des OT Fahrland wie im übrigen Stadtgebiet (Innenstadt, Schlaatz, Sacrow, OT Satzkorn, Marquardt usw.) betrieben wird.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Vielfache Bürgerbeschwerden, sowie Nachfragen des Ortsbeirates Fahrland sind ohne triftige Begründung beantwortet worden. Somit ist nicht nachvollziehbar, weshalb derzeit in Teilen des OT Fahrland zwischen 23.00 Uhr und 3.00 Uhr die Straßenbeleuchtung abgeschaltet wird. Zudem werden in dem von der Abschaltung betroffenen Gemeindegebiet die für diesen Fall geltenden Rechtsvorschriften (Markierung der Lichtmasten / Straßenrandmarkierung) nicht erfüllt. Dadurch ist insbesondere in den Wintermonaten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gegeben. Im bewohnten Gemeindeteil Krampnitz entspricht die Schaltung der Straßenbeleuchtung der des übrigen Stadtgebietes.

Mehr als ein Jahr nach der Ortsteilbildung sollten alle Einwohner der Landeshauptstadt nicht nur dieselben Pflichten, sondern auch dieselben Rechte haben.

Loading...