Beschlussvorlage - 05/SVV/0061

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 204 Abs. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam neu aufzustellen.

Parallel hierzu ist der Landschaftsplan nach § 4 (1) und § 7 Abs. (1) und (5) BbgNatSchG fortzuschreiben.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

 

Ab 26.10.2003 wurden die Eingemeindungen von Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paren in die Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des 3. Gesetzes zur landesweiten Gebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder vom 24.03.2003 vollzogen.

 

Damit ist Potsdam um 7.793 ha und 11.831 Einwohner gewachsen. Die veränderten Rahmenbedingungen für die Landeshauptstadt Potsdam mit den neuen Ortsteilen begründen die Neuaufstellung des FNP.

 

Mit den auf ihr Zusammenwirken nicht geprüften Flächennutzungsplänen ist nicht gesichert, dass sie wie im BauGB gefordert, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach voraussehbaren Bedürfnissen der Landeshauptstadt wiedergeben.

 

Die Wirkungen der Baugebietsausweisungen der einzelnen Pläne für das Gasamtstadtgebiet müssen hinsichtlich der Ausgewogenheit der gesamtstädtischen Entwicklung geprüft werden. Es muss weiterhin geprüft werden, ob entsprechend der positiven Entwicklung der Bevölkerungszahl die Entwicklung von Wirtschaft und Gewerbe, Wohnen und Erholen, der sozialen und technischen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur flächennutzungsmäßig gesichert ist.

 

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird eine  Aktualisierung für folgende Ebenen durchgeführt:

 

-          inhaltliche Überprüfung der Ziele der Planung in den neuen Ortsteilen und dem alten Stadtgebiet Potsdams;

-          Anpassungen an die aktuellen Entwicklungen der sozialen und technischen Infrastruktur, Verkehrsnetz im Verkehrsentwicklungsplan (VEP), bisherige FNP- Änderungen;

-           Überprüfung einer möglichen Vereinfachung der Darstellung (Detaillierungsgrad);

-  die Umweltprüfung (UP) wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist durch einen eigenen    Umweltbericht selbständiger Bestandteil der Begründung zum FNP.

 

Der Landschaftsplan ist im s.g. Parallelverfahren entsprechend  §4(1), §7(1), (3) und (5) BbgNatSchG zum Flächennutzungsplan, unter Berücksichtigung neuer  gesetzlicher Grundlagen inkl. der Aktualisierung der Flächennutzung fortzuschreiben. Neue Inhalte sind unter anderem:

 

-          Nutzungskartierung, insbesondere für neues Gemeindegebiet (Aktualisierung Biotoptypenkartierung von Stand 1992 auf 1998 und 2004)

-          Geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG und geschützte Arten

-          Naturdenkmale

-          Biotopverbund (§1 a BbgNatSchG) inkl. Landschaftsstrukturelemente

-          Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz

-          Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes

-          FFH und SPA-Gebiete, bzw. Natura 2000-Flächen

-          Umweltbeobachtung (§ 9 BbgNatSchG)

-          Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft

 

Der Landschaftsplan liefert damit unter anderem wichtige Grundlagen und Maßstäbe für die Umweltprüfung.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Flächennutzungsplan wird von der Stadtverwaltung erarbeitet.

 

Die zum Flächennutzungsplan gehörende Umweltprüfung ist als Leistung vergeben und wird aus der Haushaltstelle SA Flächennutzungsplanung (61010.63035) finanziert.

 

Die voraussichtliche Höhe der Umweltprüfung beträgt 33.740,00€. (Im Jahr 2004 wurden bereits 25.300,00€  erbracht und für das Jahr 2005 ist eine Summe von 8.440,00€ vorgesehen).

 

Im Planentwurf 2005 in der derzeitigen Planungsstufe 6 sind für notwendige ergänzende externe Leistungen zur Erarbeitung des Flächennutzungsplanes Mittel in Höhe von 30.000 € veranschlagt, von denen 1.500,00 € durch Gebühreneinnahmen für die Erstellung von Planauszügen etc. gedeckt werden.

 

Der Landschaftsplan wird von der Stadtverwaltung erarbeitet.

Teilleistungen  für den Landschaftsplan  in Höhe von 35.000 €  (entsprechend Planung 2005)  werden extern vergeben  und aus der HH-Stelle Landschaftsplanung (36000.63004) finanziert.

 

Alle betroffenen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.

Loading...