Antrag - 05/SVV/0062

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.1998 mit der DS-Nr.: 98/0411/1 zur Aufsichtsratsvergütung in städtischen Unternehmen wird aufgehoben.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

 

Bereits mit Beschluss der StVV 02/SVV/0843 vom 04.12.2002 wurde der  Oberbürgermeister beauftragt, die Rechtslage zur Abführungspflicht von Vergütungen der städtischen Vertreter in Unternehmen bis zum 31.01.2003 klären zu lassen und die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung umgehend festzulegen. In einer Mitteilungsvorlage mit der DS-Nr.: 03/SVV/0172 wurde der StVV mitgeteilt, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Beschluss lediglich eine Selbstbindung der StVV darstellt, ohne Rechtsansprüche gegen einzelne Stadtverordnete auslösen zu können. Die ebenfalls in dieser Mitteilungsvorlage angekündigte Einbeziehung des Innenministeriums brachte bisher kein Ergebnis. Mit Schreiben vom 19. November 2004 teilte das Innenministerium mit, dass mit einer Veröffentlichung eines Runderlasses in ca. 3 – 4 Wochen zu rechnen sei, was aber nicht erfolgt ist.

 

Gemäß einer Absprache im Ältestenrat am 30. November 2004 sollte die Stadtverordnetenver-sammlung den genannten Beschluss aus dem Jahre 1998 aufheben und bei vorliegendem Runderlass wieder neu entscheiden. 

 

 

Loading...