Antrag - 05/SVV/0062
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses 98/0411/1 - Abführung von Aufsichtsratsvergütungen der städtischen Vertreter in Unternehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Einreicher*:
- Stadtverordnete B. Müller, Fraktion PDS, Stadtverordneter Bretz, Fraktion CDU Stadtverordnete Drohla, Fraktion PDS, Stadtverordneter Wartenberg, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erläuterung
Begründung:
Bereits
mit Beschluss der StVV 02/SVV/0843 vom 04.12.2002 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die
Rechtslage zur Abführungspflicht von Vergütungen der städtischen Vertreter in
Unternehmen bis zum 31.01.2003 klären zu lassen und die Zuständigkeiten
innerhalb der Verwaltung umgehend festzulegen. In einer Mitteilungsvorlage mit
der DS-Nr.: 03/SVV/0172 wurde der StVV mitgeteilt, dass es nicht auszuschließen
sei, dass der Beschluss lediglich eine Selbstbindung der StVV darstellt, ohne
Rechtsansprüche gegen einzelne Stadtverordnete auslösen zu können. Die
ebenfalls in dieser Mitteilungsvorlage angekündigte Einbeziehung des
Innenministeriums brachte bisher kein Ergebnis. Mit Schreiben vom 19. November
2004 teilte das Innenministerium mit, dass mit einer Veröffentlichung eines
Runderlasses in ca. 3 – 4 Wochen zu rechnen sei, was aber nicht erfolgt ist.
Gemäß
einer Absprache im Ältestenrat am 30. November 2004 sollte die
Stadtverordnetenver-sammlung den genannten Beschluss aus dem Jahre 1998
aufheben und bei vorliegendem Runderlass wieder neu entscheiden.