Beschlussvorlage - 05/SVV/0003
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 "Lennéstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ (DS 02/SVV/0977) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 84
„Lennéstraße“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine
veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße“ entschieden (Anlage 1, 1A und 1B).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(Anlage 2).
Erläuterung
Begründung
Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 1A Abwägungsvorschlag
zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger zum Bebauungsplanentwurf im Rahmen der
erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung (2 Seiten)
Anlage 1B Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf
im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung (3 Seiten)
Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung (Plan + 54 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
10.03.2003 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan
gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung
gebilligt (DS 02/SVV/0977). Im Zuge des Anzeigeverfahrens bei der höheren
Verwaltungsbehörde sind von dieser Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Sachverhaltes geäußert worden. Wegen des nicht bewältigten Immissionskonflikts
zwischen der Holzsschredderanlage auf dem Schirrhofgelände (Lennéstraße Nr. 10)
und dem benachbarten festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) ist eine
Verletzung der Rechtsvorschriften geltend gemacht worden. Basierend auf einer
Schallimmissionsprognose ist die TF Nr. 14 zum Schallschutz ergänzt worden.
Mit der im Sommer 2003 novellierten Brandenburgischen
Bauordnung hat sich zusätzlich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen
des Bebauungsplanes bezüglich der Ausweisung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse
an die neuen Regelungen sowie der Änderung der Planzeichnung ergeben. Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 06.09.2004 die erneute
(eingeschränkte) öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße“
beschlossen. Es ist bestimmt worden, dass nur zu den geänderten Teilen der
Planung Anregungen vorgebracht werden können.
Die vorzunehmenden Änderungen an der
Planung erfordern die Aufhebung des im Jahre 2003 gefassten Satzungsbeschlusses
und die Bestätigung des ebenfalls gefassten Abwägungsbeschlusses zu den
vorgebrachten Anregungen der Bürger und zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
Die von der höheren
Verwaltungsbehörde beanstandeten Teile der Abwägung sind erneut geprüft worden;
ein in der Argumentation veränderter Abwägungsvorschlag zu den Themen
Immissionsschutz, Dachformen und Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird
vorgelegt.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 01.10.2004 bis zum 15.10.2004 wurde zur
Planung gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute (eingeschränkte)
öffentliche Auslegung durchgeführt. Über die Durchführung der erneuten
(eingeschränkten) öffentlichen Auslegung sind das Umweltamt Brandenburg (ehem.
Amt für Immissionsschutz Brandenburg a.d.H.) sowie die Stiftung Preussische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg unterrichtet worden.
Anregungen
der Bürger
Im
Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung hat sich ein
Bürger schriftlich geäußert. Die Anregungen waren auf Fragen zur Festsetzung
von Dachräumen als letztem Vollgeschoss zur Ermöglichung eines Mansarddaches
und zur Erhöhung der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse gerichtet. Einige
Anregungen betreffen nicht die Änderungen zum Bebauungsplanentwurf.
Die
eingegangenen Anregungen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Mit dem Umweltamt Brandenburg ist das ergänzte Kapitel 6.8 zum Immissionsschutz in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf abgestimmt worden.
Die
unmittelbar zur Änderung der Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf
die Fragen zur verbindlichen Regelung von Lärmminderungsmaßnahmen auf dem
Schirrhofgelände zwischen Stiftung und Stadt (Umweltamt Brandenburg und
Stiftung). Ein Hinweis der Stiftung betrifft nicht die Änderungen zum
Bebauungsplanentwurf.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der
erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB
Mit der ergänzenden Regelung zur Dachneigung (TF 15) wird
dem Charakter des Ortsbildes in der Brandenburger Vorstadt entsprochen und die
Anpassung an die novellierte Brandenburgische Bauordnung vorgenommen. Dies
trifft auch auf die Ausweisung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse entlang
der Lennéstraße zu.
Entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus
der Beteiligung der Bürger keine Änderungen der Planung erforderlich. Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Anregungen der
Bürger nicht zu ändern.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Dem
Hinweis auf die erforderliche Lösung des Immissionskonflikts durch eine
verbindliche Regelung zwischen der Stiftung und der Stadt zur Durchführung von
Lärmminderungsmaßnahmen auf dem Schirrhofgelände durch die Stiftung ist gefolgt
worden. Die Stiftung sagt die Durchführung der durch ein Gutachten festgelegten
Maßnahmen zur Lärmminderung bis zum 31.12.2005 auf eigene Kosten mit Schreiben vom
24.11.2004 verbindlich zu (Einhausung der Kreissäge sowie
Lärmminderungsmaßnahmen bezüglich der Holzschredderanlage).
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des
Bebauungsplans entstehen nicht, da durch die im Bebauungsplan getroffenen
Regelungen und Festsetzungen hauptsächlich der Bestand bewahrt wird. Es sind
weder verkehrliche Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
zulasten der Stadt erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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372,5 kB
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