Beschlussvorlage - 05/SVV/0004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Marquardter Straße", OT Fahrland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Marquardter Straße“ vom 18.09.2003 wird aufgehoben.
2. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Marquardter Straße“, OT Fahrland entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Fahrland vom 18.09.2003 behält ansonsten ihre Gültigkeit.
3. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Marquardter Straße“, OT Fahrland wird in der geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
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Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
(2
Seiten)
- Anlage 1a Abwägungsvorschlag zu den vorgebrachten
Anregungen
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (1
Seiten)
- Anlage 1b Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (5
Seiten)
- Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung
(1 Plan, 35 Seiten)
Anm.: Sofern Träger öffentlicher Belange auf
abgegebene Stellungnahmen verweisen, die bereits im Rahmen des Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses der ehemaligen Gemeindevertretung Fahrland berücksichtigt
wurden, wird der Inhalt der Stellungnahme und der Abwägung wiedergegeben.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung Fahrland hat am 27.06.2002 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Marquardter Straße“ durch Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Marquardter Straße“ beschlossen. Wesentliche Änderungsinhalte waren eine andere Straßenführung und damit eine Neuordnung der überbaubaren Flächen.
2002/2003 wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des
Bebauungsplans durchgeführt; am 18.09.2003 hat die ehemalige Gemeinde Fahrland
den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Am 21.10.2003
wurde der Bebauungsplan zur Anzeige gebracht. Im Rahmen dieses
Anzeigeverfahrens hat das MSWV die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend
gemacht: einen Offenlagefehler (die angekündigte längere Frist wurde nicht
eingehalten, da sie auf einen Samstag fiel). Deshalb war eine erneute Offenlage
erforderlich, um diesen Mangel zu heilen. Gleichzeitig wurden die vorgebrachten
Hinweise insbesondere zu den Formulierungen der grünordnerischen Festsetzungen
redaktionell berücksichtigt.
Zusammenfassung
der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange
Im
Zeitraum vom 04.10.2004 bis zum 05.11.2004 wurde zur geänderten Planung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel
dazu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. An der Planung wurden
insgesamt 21 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung
berührt sein können, beteiligt bzw. diese wurden über die Offenlage
benachrichtigt.
Anregungen
der Bürger
Im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ist eine Anregung eingegangen. Diese
Anregung bezog sich auf die Zulässigkeit von Autogas- und/oder
Erdgastankstellen.
Die
eingegangene Anregung wurde geprüft und ist in den Abwägungsprozess eingestellt
worden.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Aus
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 8
Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur
Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
In 3 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 3 der Stellungnahmen
wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das
Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind. Die unmittelbar zur
Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Fragen zur Zulässigkeit von
Einzelhandelsbetrieben und zur Berücksichtigung ausreichender Flächen zur
Erweiterung der Stromverteilungsanlagen.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Von
einem Bürger wurde die Zulässigkeit von Autogas- und/oder Erdgastankstellen
angeregt. Im Bebauungsplan sind Tankstellen ganz bewusst ausgeschlossen aus
folgenden städtebaulichen, wirtschaftlichen als auch umweltrechtlichen Gründen
(Begründung S. 15):
·
Der
Planbereich ist in Übereinstimmung mit den politischen und städtebaulichen
Entwicklungszielen als „Handwerkerpark“ mit dem Aufbau und der Pflege des
traditionellen Handwerks zu entwickeln.
·
Seine
Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit
Havelsee und Seeburger Agrarlandschaft“ erfordert eine Ansiedlung umweltfreundlichen
Gewerbes. Die Betreibung einer Tankstelle widerspricht nach Lage und dem zu
erwartenden Belästigungen durch Lärm (Verkehrslärm) und Geruch der Eigenart und
der Umgebung dieses Plangebietes.
·
Tankstellen
weisen erfahrungsgemäß einen nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehr auf.
Die
Anregung wird deshalb nicht berücksichtigt.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Der Hinweis zum generellen Ausschluss von Einzelhandelseinrichtungen
im Plangebiet wird nicht berücksichtigt. Dieser Ausschluss ist nicht
regelungsbedürftig. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Einzelhandels in dem
Gewerbe- und Mischgebiet führt nicht zu einer Beeinträchtigung der
Zentrenstruktur. Die Versorgung des Nahbereiches ist durch die vorhandenen
Einrichtungen im Ortsteil Fahrland gesichert. Des weiteren wird die Eigenart
der beabsichtigten Entwicklung dieses Gebietes zu einem Handwerkerpark die
Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben einschränken, da die im Bebauungsplan
getroffenen Festsetzung Einzelhandelsbetriebe mit ihren spezifischen Größen-
und Flächenzuschnitten nicht fördern.
Der
Hinweis zu den benötigten Flächen zwecks Erweiterung der
Stromverteilungsanlagen ist bereits berücksichtigt Im Rahmen der Neuordnung des
Plangebietes wird für die Leitungstrassenverläufe durch die Eintragung von
Grunddienstbarkeiten auf Privatflächen der Bauraum gesichert. Die
festgelegten Räume sind
ausreichend.
Planerische
Konsequenzen des Abwägungsvorschlages
Aus
dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Bürger aus der
erneuten öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange ergeben sich keine Änderungen der Planung.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der alte
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Marquardter Straße“
vom 18.09.2003 aufgehoben und der Satzungsbeschluss zum im Verfahren
geänderten Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des
Bebauungsplans entstehen nicht, da durch die im Bebauungsplan getroffenen
Regelungen und Festsetzungen hauptsächlich der Bestand bewahrt wird. Es sind
weder verkehrliche Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
zulasten der Stadt erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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2
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(wie Dokument)
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47 kB
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