Anfrage - 05/SVV/0136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Virchowstraße sind über 40 Straßenbäume gefällt worden, wovon offensichtlich 6 Bäume schadhaft waren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wer hat diese Fällungen veranlasst bzw. auf welcher Grundlage erfolgte die Beseitigung?

 

 

Antwort:

 

In der Virchowstraße in Potsdam-Babelsberg bestand für die Stadtwerke Potsdam die Notwendigkeit, private Entwässerungsleitungen, die nicht im öffentlichen Straßenland verlegt waren, durch einen Ersatzneubau abzulösen und jeden Grundstückseigentümer direkt anzuschließen. Deshalb wurde der Ersatzneubau Schmutzwasserleitung und der Neubau der Regenleitung in den Investplan 2004/2005 aufgenommen. Die erforderlichen Baugruben für diese Leitungssysteme machten zwingend auch die Rekonstruktion der gesamten Fahrbahn erforderlich. Die Baumaßnahme wurde in 2 Baulose unterteilt. Für den 2. BA wurde seitens der Energie und Wasser Potsdam GmbH am 16.09.04 ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde zwecks Fällung von 39 Linden und Befreiung gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von den Verboten des § 31 Bbg NatSchG zur Beseitigung einer Allee gestellt.

Dem Antrag lagen fachliche Begründungen des Baumbeauftragten im Bereich Grünflächen und eines externen Baumgutachters zugrunde.

Die Baumaßnahmen in der Virchowstraße 2. BA werden umfangreicher. Statt nur in der Fahrbahn der Straße zu schachten und zu verdichten, wird der ganze Randbereich von Zaun bis Zaun im Tiefeinbau mit rekonstruiert.

Zusätzlich werden noch Leitungsverlegungen oder Leitungsumverlegungen geprüft.

 

Der lückenhafte Lindenbestand erfährt durch die Baumaßnahme  in der Straße etwa 18 Fällungen. Dies betrifft Bäume, die bruchgefährdet sind. Es bleibt ein Rest von rund 20-25 Linden. Die erweiterte Baumaßnahme mit 100 %iger Belastung des Wurzelbereiches durch Abschachtungen und Verdichtung erhöht den Eingriff in die Vitalität und Standsicherheit der alten Linden. Ihnen bleiben dann nur etwa 3-5 Jahre bis sie gefällt werden müssen, von einem höheren Bruchrisiko abgesehen.

Die alten vorgeschädigten Linden mit ihren Stammschäden, Morschungen und Stockfäulen einschließlich der kommenden Baubelastung sind dann nicht mehr in der Lage durch Wachstum (zusätzliche Holzproduktion) ihren Krankheitsherden gegenzusteuern, in dem sie abschotten oder mehr Holz bilden.

Da gebaut wird, bleibt nur der fachlich sinnvolle Schluss, die alten Bäume werden gefällt und durch eine neue Baumallee ersetzt.

 

Die geäußerte Kritik, das die genehmigte Baumfällung in der Öffentlichkeit und speziell bei den betroffenen Anliegern deutlicher hätte kommuniziert werden müssen, ist berechtigt. Die Verwaltung wird bei ähnlich gelagerten Fällungen, wo es mehrere Verfahrensbeteiligte an einem Vorhaben gibt, konkrete Festlegungen zur Wahrung der Öffentlichkeitsarbeit treffen.

 

Zur Sicherung der Leitungsrechte außerhalb öffentlicher Straßen nach Grundbuchbereinigungsgesetz sind derzeit keine Ersatzmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtgebiet bekannt, wo ein ähnlicher Eingriff in die Straßenbäume erforderlich ist.

 

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Erläuterung

 

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