Anfrage - 05/SVV/0159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der DS 04/SVV/0586 wurde im September 2004 beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, gegenüber der Deutschen Bahn AG unmissverständlich auf den Erhalt des bürgerlichen Bahnhofs am Kaiserbahnhofs hinzuwirken.

 

 

Was hat der Oberbürgermeister in dieser Sache unternommen?

 

 

 

Antwort:

 

 

Der Bürgerbahnhof, einschl. Vorflächen, befindet sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögen (BEV), welches dem Bundesfinanzministerium untersteht.

 

Erst im Dezember 2005 hatte die DB AG (Station und Service) an die Stadt das Anliegen herangetragen, Gebäude und Fläche zu erwerben und das Gebäude abzutragen.

 

Die Stadt hat sich daraufhin umgehend mit dem BEV in Verbindung gesetzt, um zunächst die Rahmenbedingungen eines Erwerbs auszuloten.

 

Zwischenzeitlich ist das BEV auch bereit, über die Veräußerung einer Teilfläche mit Bahnhof zu verhandeln. Voraussetzung ist allerdings eine Änderung der Baurechte im verbleibenden Teil.

 

Die Verwaltung wird sich hier um eine umgehende Klärung bemühen. Zwischenzeitlich wurde mit der FHS Potsdam und einem sozialen Projekt Konzepte zum Erhalt, zur Sanierung und zum künftigen gastronomischen Betrieb entwickelt. Diese müssen jedoch noch weiter konkretisiert werden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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